Die Gesetzesnovelle der Staatsregierung zu den Schulen in freier Trägerschaft wird am 17. April (Freitag) im Landtag öffentlich angehört. Darauf hatte sich der Schulausschuss des Sächsischen Landtags Ende März geeinigt.
Die Grüne-Fraktion hat als Sachverständigen für diese Anhörung Prof. Dr. Friedhelm Hufen (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) gewinnen können. Hufen fungierte als Prozessbevollmächtigter der Grünen-Fraktion, der SPD-Fraktion und Abgeordneten der Fraktion Die Linke, deren gemeinsame Klage gegen die Gesetzesnovelle der Staatsregierung zu den Schulen in freier Trägerschaft vor dem Sächsischen Verfassungsgericht am 15.11.2013 erfolgreich war.
“Ich bin froh, dass der Gesetzentwurf endlich vorliegt und angehört werden kann.’Gründlichkeit vor Schnelligkeit’ scheint bei diesem Gesetzentwurf leider nicht zu gelten”, kritisiert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. “Damit riskiert die CDU/SPD-Koalition neben dem Unmut über ihren engen Zeitplan auch weitere Klagen, falls die Vorgaben aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht Eins-zu-eins umgesetzt werden.”
“Eine gründliche Beratung der Gesetzesnovelle birgt zwar die Gefahr, dass das Gesetz später in Kraft treten könnte. Die Regelungen würden aber, rückwirkend in Kraft treten, so dass es zu keinen finanziellen Einbußen für die freien Schulträger kommt.”
Dass bis heute über 16.000 Sachsen die Online-Petition ‘Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!’ unterzeichnet haben, beweist, wie groß das Interesse am Thema ist.
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