Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert und berät zur richtigen Arbeitsplatzgestaltung. Unternehmer und deren Beschäftigten stehen dafür speziell ausgebildete Technische Berater der Arbeitsagentur mit Rat und Tat zur Seite. Das vorrangige Ziel der technischen Beratung ist der Erhalt des Arbeitsplatzes und die Förderung der Gesundheit von Beschäftigten. Damit soll vermieden werden, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen verlieren oder nicht mehr in vollem Umfang ausüben können.
Durch eine Arbeitsplatzanalyse ermitteln die technischen Berater der sächsischen Arbeitsagenturen die notwendigen Anforderungen an einen Arbeitsplatz bei behinderungsbedingten Einschränkungen – direkt vor Ort beim Arbeitgeber. Hierbei wird sowohl der Arbeitsplatz, als auch das Arbeitsumfeld begutachtet. Dazu gehören Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte wie Maschinen, Computer, Werkzeuge sowie Mobiliar, Gebäude, Arbeitswege und Transportmittel zum Erreichen des Arbeitsplatzes.
Nach der Begutachtung und Bewertung erhalten die Arbeitgeber Empfehlungen, wie die individuelle Gestaltung des Arbeitsplatzes optimiert werden kann – von technischen Hilfsmitteln, über Anpassungen am Gebäude bis hin zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
Auch bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderung unterstützen die technischen Berater. Durch die Arbeitsplatzanalyse und Leistungsanalyse erhalten Unternehmer Empfehlungen, wie Arbeitsplätze behindertengerecht eingerichtet sein sollten.
Technische Arbeitshilfen und die leidensgerechte Arbeitsplatzgestaltung sind häufig auch mit finanziellen Investitionen verbunden. Deshalb informieren die Technischen Berater zu den finanziellen Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Dieser Beratungsservice der Bundesagentur für Arbeit ist kostenfrei.
Interessierte Arbeitgeber können über den gemeinsamen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit einen Termin mit ihrem Technischen Berater vereinbaren (Servicetelefon für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20).
Beispiele für eine gute Arbeitsplatzgestaltung, wo ein Handicap zum Vorteil werden kann:
Sehbehinderte und Blinde können in einem Call-Center die Anrufer mindestens genauso gut beraten wie gesunde Menschen. Durch ihre körperliche Einschränkung haben sie Fähigkeiten entwickelt und ausgebaut, die gesunde Menschen nicht immer so ausgeprägt haben. So erkennen sie zum Beispiel auf Grund der Stimmlage, des Tons, der Aussprache und Sprechtechnik des Anrufers mögliche Handlungsprobleme und können individuell darauf reagieren. Häufig haben Sehbehinderte und blinde Menschen ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen gegenüber anderen Menschen.
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, die im Verkauf und in der Beratung in einem Orthopädiefachgeschäft arbeiten, erwecken bei den Kunden häufig Vertrauen. Sie können glaubhaft überzeugen, da sie selbst die Einschränkungen und deren Auswirkungen kennen und erleben. Aber auch in allen anderen Fachrichtungen können sie mit einem umfangreichen Basiswissen aus früheren Tätigkeiten in der Kundenberatung punkten.
Autisten eignen sich beispielsweise für Prüfaufgaben im technischen Bereich. Durch ihr sehr hohes und ausdauerndes Detailkonzentrationsvermögen, das strukturelle Denken und durch ihre besondere Begabung (“Inselwissen”) eignen sie sich beispielsweise bei der Fehlersuche elektronischer Waren, bei der Softwareanalyse oder anderen qualitätssichernden Aufgaben.
Hintergrundinformationen zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2015:
http://www.kleiner-kalender.de/event/welttag-fuer-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz/4868-welt.html
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