Thomas Jurk, Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecher der Landesgruppe Sachsen der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt zum heutigen Kabinettsbeschluss des Entwurfes eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2015: Investitionen in die Zukunft der Infrastruktur - egal, ob auf Bundes- Landes- oder Kommunalebne - stellen die Basis für unseren wirtschaftlichen Wohlstand und die Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland dar. Dafür stand und steht die SPD. Gerade die besondere Verantwortung für die Kommunen hat die SPD in den Koalitionsvertrag einfließen lassen. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird die sozialdemokratische Position in Zahlen übersetzt.
In den kommenden drei Jahren wird der Bund insgesamt 10 Mrd. Euro für zusätzliche Investitionen bereitstellen. Für Investitionen in die Verkehrs- und die Digitale Infrastruktur gehen 4,35 Mrd. Euro an das Verkehrsministerium. Die Mittel zum Ausbau der Digitalen Infrastruktur werden dann noch durch die zu erwartenden Einnahmen durch die Versteigerung der 700 MHz- und 1,5 GHz-Bänder aufgestockt.
Außerdem stehen mehr als 1,29 Mrd. Euro dem Wirtschaftsministerium für Investitionen unter anderem zur Umsetzung des NAPE und für Energieeffizienz zur Verfügung.
Insgesamt 858 Mio. Euro erhält das Umweltministerium für den Klimaschutz, verschiedene Maßnahmen zum Umweltschutz und Bau.
Für den Hochwasserschutz hat das Landwirtschaftsministerium in den nächsten Jahren 300 Mio. Euro mehr zur Verfügung.
Für die weitere Verbesserung der Kinderbetreuung erhält das Familienministerium Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro.
Die restlichen 3 Mrd. Euro sollen den einzelnen Ressorts entsprechend der Höhe der jeweiligen Globalen Minderausgabe zur Finanzierung des Betreuungsgeldes zur Verfügung stehen und auch für Investitionen in ihren Verantwortungsbereichen eingesetzt werden.
Über die 10 Mrd. Euro hinaus stehen weitere 5 Mrd. Euro zur Entlastung der Kommunen zur Verfügung. Auf Forderung der SPD-Bundestagsfraktion wird mit 1,5 Mrd. Euro die bereits für 2017 beschlossene Entlastung von 1 Mrd. Euro auf dann insgesamt 2,5 Mrd. Euro aufgestockt. Durch die zusätzliche Entlastung werden weitere Spielräume für kommunale Investitionen geschaffen. In einem Sondervermögen “Kommunalinvestitionsförderungsfonds” werden noch in diesem Jahr 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt, um in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen zu fördern.
Sachsen wird von diesen Mittel 157,5 Mio. Euro erhalten. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 90 %. Die Förderbereiche liegen in den Schwerpunkten Infrastruktur (Krankenhäuser, Lärmschutz Straßen, Informationstechnologie, energetische Sanierung), Bildungsinfrastruktur (frühkindliche Einrichtungen, energetische Sanierung von Schulen und Weiterbildungseinrichtungen) und Klimaschutz. Über die Verteilung entscheiden die Länder. Diese sind aufgefordert, die Mittel zügig und vollständig an die Kommunen weiterzureichen.
Mit dem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Nachtragshaushalt setzt die SPD-Bundestagsfraktion den Kurs fort, für den sich die SPD seit den Koalitionsverhandlungen erfolgreich einsetzt. Gemeinsam mit den diversen anderen Entlastungen der Kommunen – etwa durch die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die je 500 Mio. Euro in 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen – werden die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mrd. Euro entlastet. Das ist das größte Entlastungspaket für Kommunen seit Jahrzehnten.
Die Beratungen zum Nachtragshaushalt 2015 sollen voraussichtlich am 22. Mai 2015 mit der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag abgeschlossen werden.
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