Vor dem Hintergrund stark gestiegener Asylverfahrenszahlen hat Justizminister Sebastian Gemkow heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes vorgestellt. Der Entwurf sieht einen flexibleren Einsatz von Richtern in der Probezeit an den Verwaltungsgerichten vor. Damit können die Aktenberge schneller abgearbeitet und den betroffenen Asylbewerbern Rechtssicherheit gegeben werden.
“Unsere jungen Richter sind hervorragend ausgebildet. Auch in anderen Gerichtsbarkeiten sind Richter in der Probezeit keineswegs von verantwortungsvoller Einzelrichtertätigkeit ausgenommen”, so Sebastian Gemkow im Plenum des Bundesrates.
Proberichter dürfen nach derzeitiger Rechtslage erst sechs Monate nach ihrer Ernennung als Einzelrichter in Asylsachen tätig werden. Eine schnelle Reaktion auf die steigenden Verfahrenszahlen wird dadurch erschwert. Genau hier setzt die Initiative des Freistaates Sachsen an: Das Asylverfahrensgesetz soll dahin geändert werden, dass der Einsatz von Proberichtern als Einzelrichter schon ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung möglich ist.
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