Auf ihrer Frühjahrs-Klausur in Weinböhla hat sich die Linksfraktion auch mit den von den CDU/SPD-Koalitionsfraktionen geplanten Änderungen bei steuerfreier Kostenpauschale (plus 1.000 Euro) und Altersversorgung (abschlagsfreie Rente mit 60 für langjährige Parlamentarier) der Abgeordneten beschäftigt.
Danach erklärt Sebastian Scheel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag: Entgegen dem bisherigen Brauch, Versorgung und Mittelausstattung der Mitglieder des Landtags direkt über Änderung des Abgeordnetengesetzes zu regeln, soll dieses Thema nun in den laufenden Etatberatungen im Haushaltsbegleitgesetz “versenkt” werden. Wir fordern CDU- und SPD-Fraktion auf, von diesem durchschaubaren Manöver abzulassen und den üblichen Weg zu wählen – auch im Interesse einer transparenten öffentlichen Diskussion
Abgesehen davon, dass die Geheimniskrämerei der Koalitionsfraktionen bei diesem Thema nicht nur peinlich ist, sondern auch gegen die parlamentarischen Gepflogenheiten verstößt, bestehen auch erhebliche rechtliche Bedenken gegen das gewählte Vorgehen. Dies wird auch bei der Landtags-Sachverständigen-Anhörung deutlich werden. Deshalb dürfen nicht die gesamten Haushaltsberatungen über den sächsischen Doppelhaushalt mit diesem zweifelhaften Koalitionsprojekt belastet werden.
Zu den rechtlichen Bedenken erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Klaus Bartl: Keine andere Berufsgruppe darf über ihr Einkommen selbst entscheiden. Die Frage der Finanzausstattung von Abgeordneten verlangt daher aus gutem Grund ein transparentes Verfahren. Experten sind sich unisono einig, dass das Abgeordnetengesetz ein zweifelsfreies Verfahren braucht. Wir werden prüfen, ob das durch die Koalition beabsichtigte Verfahren den strengen Vorgaben genügt.
Inhaltlich bleiben wir dabei: Die avisierte drastische Anhebung der steuerfreien Aufwandsentschädigung mutet wie eine inakzeptable Diätenerhöhung durch die Hintertür an, die gestaffelte Funktionsentschädigung für alle möglichen Landtags-Gremien wie eine verfassungswidrige Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Abgeordneten. Die “Rente mit 60” aus der Feder der Anhänger der Rente mit 67 ist schlicht eine Frechheit.
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