"Der gesetzliche Mindestlohn wurde von SPD und CDU gemeinsam eingeführt. In der Bevölkerung wird er mit überwältigender Mehrheit befürwortet. Nun gilt es, gemeinsam und fair die Umsetzung sowie die laufende Begutachtung zu begleiten", erklärt Jörg Vieweg am Freitag. So sollte etwa die ständige Wiederholung der Mär vom Bürokratie-Monster endlich beerdigt werden. "Das gilt auch für die jüngste Kritik an der Aufzeichnungspflicht für Erntehelfer."
“Im Übrigen ist gerade für Erntehelfer eine Aufzeichnung der Arbeitszeit seit Jahren geübte Praxis. Darüber hinaus hat die Branche vor Jahresende 2014 von der Möglichkeit einer tarifvertraglichen Regelung Gebrauch gemacht. Bis 2017 gilt hier in Sachsen ein Mindestlohn von 7,20 Euro. Eine weitere Entlastung für Agrarunternehmen war der Einführung von 20 zusätzlichen sozialversicherungsfreien Tagen pro Erntehelfer ab 01.01.2015. Diese Maßnahmen haben die Branche entlastet und führen nun zu einem sanften Einstieg in den Mindestlohn.”
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