Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben ein Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen in den Sächsischen Landtag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der in der Verfassung vorgesehenen Möglichkeit für sächsische Bürgerinnen und Bürger, an der Gesetzgebung und politischen Willensbildung mitzuwirken.
Dazu sieht der Gesetzentwurf vor, die Quoren zur Einreichung eines Volksbegehrens auf 175.000 Unterstützungsunterschriften, jedoch nicht mehr als fünf Prozent, herabzusetzen. Für einen Volksantrag sollen künftig 35.000 Unterstützungsunterschriften ausreichen. Zudem sollen Sachsens Bürgerinnen und Bürger künftig auch die Möglichkeit haben, einen Volksentscheid gegen ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz durchzuführen. Eine weitere Neuerung regelt der Entwurf mit der Möglichkeit, dass der Landtag ein bereits beschlossenes Gesetz zum Gegenstand eines Volksentscheids machen kann.
Dazu erklärt Eva Jähnigen, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: “Sächsische Bürgerinnen und Bürger haben häufig das Gefühl, die Arbeit der Politik und des Landtages habe mit ihnen nichts zu tun oder gehe an ihnen vorbei. Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf darauf antworten und ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die die Sächsische Verfassung ihnen bietet.”
“Schon jetzt sieht unsere Verfassung vor, dass Gesetze durch Volksentscheide beschlossen werden können. Die Bürgerinnen und Bürger können also grundsätzlich selbst bestimmen, welche Gesetze ihr Zusammenleben regeln sollen. Aufgrund der hohen Quoren gab es in Sachsen in den vergangenen 20 Jahren allerdings erst einen erfolgreichen Volksentscheid. Mit der Absenkung der Quoren, wollen wir diese Möglichkeit erleichtern. Für uns Parlamentarier bietet der Gesetzentwurf die Chance, die Forderungen und Vorschläge der sächsischen Bürgerinnen und Bürger besser zu erkennen und danach zu handeln.”
Und Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke: “Die Volksgesetzgebung ist nach unserer Landesverfassung der Gesetzgebung durch den sächsischen Landtag gleichgestellt – in der Theorie. In der Praxis kam sie sie aber in Sachsen seit Anfang der neunziger Jahre nur einmal zum Zuge. Wir wollen mit einer Absenkung der Quoren die bisherige traurige Realität der direkten Demokratie auf die Höhe des Verfassungsanspruchs bringen. Eine solche Absenkung der Hürden findet bis weit in konservative Kreise hinein Sympathie, und deshalb sollte die CDU ihre Blockade bei diesem Thema aufgeben. Zugleich wollen wir, dass die Menschen durch Volksanträge künftig auch ohne den Zwang zur Formulierung eines Gesetzentwurfs Themen auf die Tagesordnung des Landtags bringen können. Das dient einer besseren Rückkoppelung der Abgeordneten an den Diskussionsbedarf, den die Bevölkerung in Sachsen hat, und damit einer Verbesserung der politischen Kultur.”
Gesetzentwurf “Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen” (Drs 6/1088)
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/6_Drs_1088_201_1_1_.pdf
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