Die sächsischen Landräte erwarten eine verbindliche Vereinbarung mit dem Freistaat zu folgenden Grundsätzen: Verteilung, Finanzierung, Unterstützung bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten, Rückführungskonzepte und offene, ehrliche Kommunikation.
Verteilung: Struktur der Aufgabenzuständigkeit einhalten
Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern erfolgt entsprechend der den jeweiligen Aufgabenträgern zukommenden rechtlichen und tatsächlichen Aufgaben. Demnach:
· werden keine Asylbewerber an die Unterbringung verteilt, über deren Antrag kurzfristig entschieden werden kann. Dies ist für Personen aus Serbien und Mazedonien als “sichere Herkunftsstaaten” sowie für Personen aus dem Kosovo (Antrag “offensichtlich unbegründet”) der Fall.
· werden Asylbewerber nur mit entsprechender Aktenanlage (Eröffnung des Asylverfahrens durch das BAMF) verteilt.
· werden Asylbewerber nur dann verteilt, wenn für sie eine Gesundheitsprüfung durchgeführt wurde und das Ergebnis dem Gesundheitsamt der Unterbringungsbehörde zeitgleich (spätestens am selben Tag) zur Verfügung gestellt wird.
· wird die Zuteilung der Unterbringungsbehörde unter Nennung der Herkunftsstaaten und Familienstrukturen mindestens 14 Tage vor der Verteilung zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Finanzierung sicherstellen
Aufgrund des erheblichen Zuwachses der Asylbewerber und den damit verbundenen steigenden Investitionskosten, ist die festgelegte Unterbringungspauschale bei weitem nicht ausreichend. Da auch der Freistaat über entsprechende Erfahrungen zu Preissteigerungen bei der Erstaufnahmeeinrichtung verfügt, bitten die Landräte den Freistaat um Unterstützung bei der Diskussion um die Asylbewerberfinanzierung gegenüber dem Landtag. Die Pauschale ist um einen “Investitionszuschlag” zu erhöhen oder die Investitionskosten sind den Landkreisen mittels einer Investitionspauschale auszugleichen.
Unterstützung bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in den Gemeinden
Die Landräte erwarten vom Innenminister Unterstützung bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten in den Gemeinden durch entsprechende rechtliche Instrumente. Zudem muss das Baurecht und Vergaberecht in der Weise angepasst werden, das erforderliche Nutzungsänderungen und entsprechende Betreiberverträge kurzfristig möglich gemacht werden, bzw. nicht einseitig verhindert werden können.
Rückführungskonzept vorlegen – Rückführungsquote verbessern
Die Landräte erwarten vom Freistaat eine deutliche Steigerung der Rückführungsquote. Ein Verweis auf den noch niedrigeren Standard anderer Bundesländer kann hier nicht zielführend sein.
Die Landräte erwarten die Vorlage eines Rückführungskonzeptes und eine entsprechende Bereitstellung der benötigten polizeilichen Kräfte.
Offene, regelmäßige und ehrliche Kommunikation
Die Landräte erwarten vom Innenminister eine offene, regelmäßige und ehrliche Kommunikation über die prognostizierten Zugangszahlen, die Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die tatsächlichen Belegungszahlen sowie zu den beabsichtigten Einrichtungen von Erstaufnahmekapazitäten in den Landkreisen.
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