Zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage „Verwendung von Lottoeinnahmen in Sachsen im Jahr 2014“ erklärt die Fragestellerin und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Susanne Schaper: Die seit langem zu vernehmende massive Kritik an der Verwendung der Lottoeinnahmen durch das Finanzministerium ebbt nicht ab. So sehen sich insbesondere Träger der Suchtprävention sowie Wohlfahrtsverbände erheblich benachteiligt.
Auch 2014 erhielten sie erneut nur einen Bruchteil der Gesamteinnahmen in Höhe von 63 Millionen Euro; für Suchtprävention waren es lediglich sieben und für Wohlfahrtspflege gar nur ganze zwei Prozent. Der Hauptteil floss mit fast 60 Prozent in den Kulturbereich.
Die Linksfraktion kritisierte darüber hinaus bereits mehrfach die Intransparenz der Mittelverwendung. Letztendlich verschwinden diese Mittel im Landeshaushalt und werden nachträglich lediglich buchhalterisch bestimmten Bereichen zugeordnet. Insofern verkommen diese Einnahmen, bei denen es sich bekanntlich eben nicht um Steuermittel handelt, zu einer von den Bürgerinnen und Bürgern aufgebrachten zusätzlichen Haushaltsreserve des Finanzministers.
Diese Praxis, die es so in anderen Bundesländern nicht gibt, muss sich dringend ändern. Die Staatsregierung sieht keinen Änderungsbedarf. Es bedarf daher sowohl einer entsprechenden Gesetzesnovellierung als auch Änderungen am Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016. Es muss klar erkennbar sein, dass die Lottomittel nicht Ausfallbürge für ansonsten durch Steuereinnahmen zu finanzierende Aufgaben, sondern wirklich für zusätzliche Leistungen zu verwenden sind. Und schließlich ist der Anteil für Suchtprävention und Wohlfahrtspflege beträchtlich zu erhöhen.
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