Angesichts der gegenwärtigen hohen Zahl von Masernerkrankungen weist das sächsische Gesundheitsministerium darauf hin, dass bei Kindern, in deren Umgebung Masernerkrankungen auftreten und somit Ansteckungsgefahr besteht, mit der 2. MMR-Impfung keinesfalls bis zum 6. Lebensjahr gewartet werden muss. Der empfohlene Mindestabstand zur 1. MMR-Impfung beträgt hier nur 3 Monate, der absolute Mindestabstand nach Fachinformation der Impfstoffe nur 4 Wochen!
Gesundheitsministerin Barbara Klepsch appellierte in diesem Zusammenhang nochmals, die Impfberatung bei den Kinderärzten zu nutzen. „Auch Erwachsene sollten ihren Immunstatus überprüfen lassen. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Vor allem bei Erwachsen kann es zu sehr schweren Verläufen der Infektion kommen. Es geht hier nicht nur um den eigenen Schutz, sondern auch um die Verantwortung anderen gegenüber. Impfen ist daher keine Privatsache!“, betonte Klepsch.
Grundsätzlich empfiehlt die Sächsische Impfkommission die 1. Masern-Mumps-Röteln-(MMR-)Impfung (als Kombinationsimpfung) im 2. Lebensjahr, die 2. MMR-Impfung in der Regel im 6. Lebensjahr. Mit diesem mehrjährigen Abstand sollen die Vorteile des größeren Abstandes zwischen erster und zweiter Impfung genutzt werden (z. B. längeres Anhalten des Auffrischungseffektes).
Weiterhin wird allen nach 1958 geborenen Personen, die nicht nachweislich eine Masernerkrankung durchgemacht haben, sich impfen zu lassen. Prinzipiell gibt es keine Altersbegrenzung für die Masernimpfung, nur Schwangere dürfen nicht geimpft werden. Die Masernimpfung ist zweimal mit einem Mindestabstand von 4 Wochen (besser für einen lang anhaltenden Impferfolg ist ein längerer Abstand von 3 Monaten) zu verabreichen. Sollte nur einmal geimpft werden, so muss eine Überprüfung des Impferfolges anhand einer serologischen Blutuntersuchung erfolgen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Impfung.
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