Die Mitglieder des städtischen Vergabegremiums für Bauleistungen haben den Oberbürgermeister ersucht, unverzüglich mit der Landesdirektion zu einem Einvernehmen gemäß Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Gymnasium Schönefeld zu kommen, um einen uneingeschränkten und optimalen Schulbetrieb zu ermöglichen.
In einem Schreiben des Vorsitzenden des VOB-Vergabegremiums, Siegfried Schlegel, haben die Mitglieder des Gremiums ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass für das Bauvorhaben „gymnasialer Schulstandort Gorkistraße“ nur eine unvollständige Baugenehmigung gemäß Stadtratsbeschluss vorliegt, weil durch die Landesdenkmalpflege aus nicht nachvollziehbaren und subjektiv gefärbten Gründen der Bau der für den Schulbetrieb unverzichtbaren Fußgängerbrücke zwischen beiden Schulgebäuden versagt wurde. In den zurückliegenden Monaten fasste jedoch das VOB-Gremium bereits zehn Beschlüsse, welche die Verwaltung zur Auftragserteilung im Wertumfang von rund 3,8 Mio. Euro ermächtigten.
Bekanntermaßen fasste der Stadtrat den Planungs- sowie den Bau- und Finanzierungsbeschluss mit knapper Mehrheit nur unter der Maßgabe, dass der Schulstandort als Gymnasium mit zwei separaten Schulgebäuden nur mit eingehauster Fußgängerverbindungsbrücke im ersten Obergeschoss funktioniert. Es ist auf Dauer nicht zumutbar, wenn durch Nutzung der Fachkabinette ständig bei Wind und Wetter zwischen den beiden getrennten Grundstücken gependelt werden muss.
Hier wird durch Denkmalpflegebehörden Inhalt und Geist des Denkmalschutzgesetzes missbraucht. Im Interesse des Denkmalerhaltes sollen zwei separate, durch ein Privatgrundstück getrennt stehende, historische Schulgebäude reaktiviert und somit vor weiterem Verfall und Totalverlust bewahrt werden. Gleichzeitig werden Rohbaukosten gespart, die bei einem Neubau oder radikalem Umbau zwischen 40 % und 20 % liegen. Für das VOB-Gremium ist die vom Stadtrat beschlossene Brückenlösung unverzichtbar. Sie ist auch von der Kirchgemeinde akzeptiert.
Weltweit gibt es zahlreiche berühmte Gebäude, welche moderne An- oder Ergänzungsbauten erhalten haben, ohne dass dies stört. So hat sich bisher auch niemand an der Fußgängerverbindungsbrücke zwischen Neuem Rathaus und Stadthaus im 2. und 3. Obergeschoss gestoßen, weil die Sicht auf das „Burgplatzloch“ versperrt ist.
Die Fraktion Die Linke hat diesen Sachstand zum Anlass genommen, um entsprechend § 28 (5) der Sächsischen Gemeindeordnung Akteneinsicht in die Unterlagen zum Baugenehmigungsverfahren sowie die Ablehnungsbescheide zu beantragen.
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