Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat die Umsetzung der Einvernehmensregelung zur Wahl von Beigeordneten in Städten über das Haushaltsbegleitgesetz - also bis Ende April - gefordert. Das geht aus der Stellungnahme des SSG zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hervor.

“Diese Änderung der Gemeindeordnung im Schnellverfahren wäre ein Affront”, kritisiert Eva Jähnigen, die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. “Ich fordere von der CDU/SPD-Koalition ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren. Die umstrittene Änderung darf nicht im Schatten des Beschlusses zum Doppelhaushalt durchgepeitscht werden.”

“Beigeordnetenwahlen an ein Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister bzw. dem Landrat zu binden, schwächt die Stellung der Volksvertreter in Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten erheblich. Die Beigeordneten verkörpern nach dem Wahlergebnis der Kommunalwahl die politische Mehrheit im Stadtrat in der Verwaltung. Grund dafür ist, dass der Stadtrat zwar das Hauptorgan der Gemeinde ist, selbst aber ehrenamtlich arbeitet. Weder in Bayern noch in Baden-Württemberg, den Vorbildländern für Sachsens Kommunalrecht, brauchen die gewählten Volksvertreter ein Einvernehmen mit der Verwaltungsspitze zur Beigeordnetenwahl. Diese Regelung sollte in Sachsen nicht auf die Gemeindeordnung ausgeweitet, sondern auch in der Landkreisordnung endlich abgeschafft werden.”

“Eine Einvernehmensregelung ist auch für die Loyalität der Beigeordneten gegenüber Bürgermeister und Landräten nicht notwendig. Bereits nach geltendem Recht können diese den Beigeordneten gemäß Paragraf 55, Absatz 3, Satz 3 der sächsischen Gemeindeordnung Weisungen erteilen”, so die Abgeordnete.

“Zudem bin ich enttäuscht darüber, dass der größte kommunale Spitzenverband Sachsens zwar die Stellung der schon stark positionierten Bürgermeister und Landräte ausbauen will, aber keinerlei Vorschläge für bessere Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz bei der kommunalen Verwaltungsarbeit macht. Auch bessere Arbeitsmöglichkeiten für die ehrenamtlichen Volksvertretungen gehören in Sachsen dringend auf die Tagesordnung.”

“Die Debatte um die Fortentwicklung der kommunalen Demokratie in im Freistaat ist viel zu wichtig, als dass sie neben dem Haushaltsgesetz durchgewunken werden soll”, erläutert Jähnigen. “Sachsen braucht dazu eine gründliche, öffentliche Diskussion.”

“Der vom SSG ebenso eingeforderte Korrektur von CDU/FDP-Fehlentscheidungen aus der letzten Novelle der sächsischen Gemeindeordnung, wie etwa die missglückte Regelung zur Zuständigkeit des gesamten Gemeinderates zur Verwendung von Spenden, werden wir in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren gern unterstützen.”

Schreiben des Sächsischen Städte- und Gemeindetags (SSG) vom 25.02.2015
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/Stn_SSG_HBG_2015_2016.pdf

Hintergrund: Paragraf 55, Absatz 3 der sächsischen Gemeindeordnung lautet wie folgt: “Die Beigeordneten vertreten den Bürgermeister neben dem Fall der Verhinderung nach Paragraf, 54 Absatz 1, Satz 2 ständig in ihrem Geschäftskreis. Die Geschäftskreise der Beigeordneten werden vom Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat festgelegt. Der Bürgermeister kann den Beigeordneten allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen.”

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