Zu einem möglichen Ermittlungsverfahren durch die Leipziger Staatsanwaltschaft wegen des Tatvorwurfs der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß §111 StGB auf einer Pressekonferenz des Aktionsnetzwerkes "Leipzig nimmt Platz" am 19.01.2015 zu Protesten gegen LEGIDA erklärt Monika Lazar, Leipziger Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen: "Wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger gelten auch für mich als Abgeordnete die Gesetze unseres Rechtsstaates. Dies schließt auch mögliche Ermittlungen ein. Allerdings fände ich es gut und richtig, wenn nachvollziehbare Gründe für eine Ermittlung gegeben wären. Davon kann jedoch im vorliegenden Fall keine Rede sein.
Friedliches, zivilgesellschaftliches Engagement gegen rassistisch motivierte LEGIDA-Demonstrationen ist zum Schutz unserer Demokratie unverzichtbar. Ich wünsche mir, dass viele Leute protestieren, wenn menschenverachtende Parolen gegen Asylsuchende und andere Minderheiten auf unseren Straßen propagiert werden. Dazu öffentlich einzuladen, betrachte ich nicht nur als mein grundgesetzliches Recht, sondern sogar als meine politische Pflicht. Dass ich dabei ein friedliches Vorgehen angemahnt habe und keine Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Störungen (§ 22 SächsVersG) hervorrufen wollte, ist anhand meiner Aussagen auf der Pressekonferenz leicht zu prüfen und nachzuweisen.
Es irritiert mich sehr, dass die sächsische Staatsanwaltschaft immer wieder versucht, friedlichen Widerstand gegen Rechts zu kriminalisieren. Auch gegen die sächsische Landtagsabgeordnete der Linksfraktion Jule Nagel wurden Ermittlungen eingeleitet. Ich finde solche Verunglimpfungen ärgerlich und sogar gefährlich. Durch derartige Signale werden Bürgerinnen und Bürger verunsichert, entmutigt und davon abgehalten, für Menschenrechte und eine offene Gesellschaft Flagge zu zeigen. Wenn jedoch dumpfe rassistische Stimmungsmache unwidersprochen bleibt, wirkt sich das fatal auf das gesellschaftliche Klima aus und befördert Diskriminierung und rechte Gewalt. Meine aktive Unterstützung friedlicher Proteste betrachte ich deshalb als Maßnahme zur Prävention von Straftaten. Die Staatsanwaltschaft sollte dies anerkennen und begrüßen, anstatt konstruierte Vorwürfe zu erheben.
Nicht zivilgesellschaftliche Akteure haben LEGIDA am 09.02.2015 am verfassungsmäßigen Recht zum Demonstrieren gehindert, sondern der Freistaat mit seinen höchst umstrittenen Versammlungsverboten. Nun wandert der Schwarze Peter zwischen sächsischem Innenministerium und Stadt Leipzig hin und her. Dieses Armutszeugnis des Freistaats gibt mir ebenso zu denken wie die Nebenkriegsschauplätze, die von der Justiz gegen demokratische Akteure eröffnet werden.”
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