Am 02.02.2015 gab das Landgericht der Klage mehrerer Eltern auf Schadenersatz wegen fehlender Kita-Plätze statt. Die KlägerInnen hatten den Verdienstausfall eingeklagt, der wegen nicht verfügbarer Kapazitäten entstanden ist. Dazu erklärt die Fraktion Die Linke: Das Urteil bestätigt die diesbezügliche Kritik der Fraktion Die Linke. Seit vielen Jahren fordert sie stärkere Bemühungen beim bedarfsgerechten Ausbau von Kita-Plätzen. Auch wenn die Stadtverwaltung in den vergangenen zwei Jahren ihre Anstrengungen wesentlich erhöht hat, so reichte es nicht aus, um Versäumnisse nachzuholen.
Zum einen geht die Erfassungspraxis der Verwaltung am realen Bedarf vorbei. Bis heute weiß niemand genau, wie hoch der tatsächliche Bedarf ist. Andererseits wird nur ein Teil der geplanten Plätze tatsächlich fristgerecht realisiert.
Bereits 2012 forderte Die Linke die Verwaltung angesichts des nahenden Rechtsanspruchs auf, die Methodik der Bedarfsplanung zu ändern. Die bisherige Planung setzt auf die Belegungszahlen. Dies musste am Bedarf vorbei gehen, weil damit die zahlreichen nicht erfüllten Bedarfsanmeldungen nicht erfasst werden. Bis heute hat die Verwaltung den entsprechenden Auftrag des Stadtrates nicht umfassend umgesetzt.
Zumindest wurde durch die regelmäßige Berichterstattung über den Baufortschritt bei Kita-Neubauten eine Kontrolle des Verwaltungshandelns erreicht. Dies macht das Versagen der Verwaltung in den vergangenen Jahren allerdings nicht wett.
Das Urteil des Landgerichtes bringt die Stadt in Zugzwang, Eltern, denen trotz Bedarfsanmeldung kein Kita-Platz vermittelt werden konnte, zu entschädigen. Genau diese Situation hätte durch eine frühzeitige Reaktion auf Geburtenanstieg und Zuzug vermieden werden können.
Anstatt Energie und Geld zu verschwenden, um eventuell in Einspruch zu gehen – gegen ein Urteil, das geltendes Recht umsetzt – sollten die Anstrengungen erhöht werden, zeitnah den Bedarf an Plätzen realisieren zu können.
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