Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, erklärt zur heutigen Sachverständigenanhörung im Landtag: Mit dem Antrag „Energiewende voranbringen: Länderöffnungsklausel nicht in Anspruch nehmen“ (Landtags-Drucksache 6/466) [1] fordert die Linke, die Rechtsunsicherheit durch eine Länderöffnungsklausel für Windenergieanlagenstandorte nicht zu vergrößern, das Wirrwarr der Planungsvorgaben in den vergangenen Jahren zu beenden und die in Aussicht gestellte Windpotenzialstudie rasch anzugehen.
Die Anhörung zeigte, dass die mit der Aufstellung der Wind-Regionalpläne beauftragten Planungsverbände seit geraumer Zeit mit unklaren, bzw. häufigen Wechseln unterliegenden Planungsvorgaben konfrontiert sind. Ergebnis ist ein Nahezu-Planungsstillstand für die Ausweisung neuer Standorte für Windenergieanlagen.
Deutlich forderte bspw. der Sachverständige Vertreter des Planungsverbandes Westsachsen, Herr Dr. Uhlig „sehr schnell, verbindlich und verlässlich Klarheit“, welche politischen Zielsetzungen im Freistaat Sachsen denn nun tatsächlich bestehen und demzufolge auch planerisch und in die Praxis umzusetzen sind.
Der Antrag und die Anhörung sollten dazu dienen, das in der jüngsten Zeit nahezu vergessene Thema „Energiewende“ – abseits von Braunkohle und Vattenfall-Verkauf – wieder ins Bewusstsein der Handelnden zu holen. Wir gehen davon aus, dass dies damit geglückt ist.
Mit der sogenannten „10-H-Regelung“* wie in Bayern würde die Umsetzung der Energiewende in Sachsen jedenfalls unmöglich gemacht; darin waren sich alle Sachverständigen einig. Naturgemäß weist die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zum Antrag die von den Sachverständigen geschilderte „behauptete Behinderung“ von sich.
[1] Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=466&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=201
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