Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigten am heutigen Montag (16.02.2015) erklärt Petra Zais, bildungs- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Ich unterstütze die Forderung der Lehrergewerkschaften nach einer tariflichen Eingruppierung aller Lehrkräfte. Eine Einigung scheiterte in den vergangenen Jahren wiederholt auch am Widerstand Sachsens. Diese Blockade muss Finanzminister Georg Unland (CDU) dringend aufgeben."
“Wenn es die Staatsregierung mit der Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs ernst meint, muss sie eigene Fehler aus der Vergangenheit beseitigen. Lehrkräfte an Mittelschulen werden erst nach einer Bewährungszeit so eingruppiert, wie es ihnen laut Stellenplan zusteht. Diese Ungleichbehandlung gegenüber Lehrkräften an Gymnasien muss ein Ende finden. Eine Änderung des sogenannten Eingangsamts in der Besoldungsordnung liegt in der Verantwortung des Freistaates. Wir werden das Thema mit einer parlamentarischen Initiative wieder auf die Agenda setzen”, kündigt Zais an.
“Wir Grüne setzen uns seit Jahren für eine faire und gleiche Bezahlung aller Lehrkräfte ein. Stehen Lehrende an den weiterführenden Schulen vor großen fachlichen Herausforderungen, so sind Grundschullehrerinnen und -lehrer mit wachsenden pädagogischen Herausforderungen konfrontiert. Für eine künstliche Hierarchie der Lehrämter, die sich auch in der Bezahlung ausdrückt, gibt es keinen sachlichen Grund. Wir setzen uns deshalb auch für eine Aufwertung des Grundschullehramts ein.”
“Bei aller Diskussion um die Landesbediensteten dürfen die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen nicht aus dem Blick geraten. Freie Schulen stehen trotz der beabsichtigten Änderungen des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vor der Wahl, ob sie ihre Lehrerinnen und Lehrer angemessen bezahlen oder auf ein Schulgeld verzichten. Das entspricht nicht den Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes. Hier muss der Gesetzentwurf zwingend nachgebessert werden.”
Hintergrund: Bisher unterliegen die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte bundesweit (Sachsen: rund 30.000) keiner tariflichen Eingruppierung. Über ihre Bezahlung entscheidet einseitig eine von Arbeitgeberseite erlassene Richtlinie, so auch in Sachsen. Seit Jahren fordern die Gewerkschaften deshalb eine Lehrkräfte-Entgeltordnung (L-EGO).
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz) von Dezember 2013 wurde die Ungleichbehandlung innerhalb der sächsischen Lehrerschaft fortgeschrieben. Für Lehrerinnen und Lehrer mit Abschlüssen nach dem Recht der ehemaligen DDR gelten Sonderregelungen fort. Für neu ausgebildete Mittelschullehrkräfte gilt das Eingangsamt A12, was der Eingruppierung in E11 entspricht, obwohl sie laut Einigung zwischen Gewerkschaften, Kultus- und Finanzministerium bis 2017 alle in E13 einzugruppieren sind. Aktuell sind sie bei der Bezahlung erst nach einer Bewährungszeit den Gymnasiallehrkräften gleichgestellt.
Grundschullehrerinnen und -lehrer sind nach wie vor bundesweit deutlich schlechter bezahlt als Lehrerinnen und Lehrer an den weiterführenden Schulen sowie an den Förderschulen.
Nach dem heutigen Auftakt der Länder-Tarifverhandlungen sind weitere Termine Ende Februar und Mitte März anberaumt.
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