In Antwort auf eine Kleine Anfrage gab das Sächsische Innenministerium jüngst die Ausdehnung des über Weihnachten und Neujahr eingerichteten Kontrollbereichs im Stadtgebiet von Leipzig bekannt. In 55 innerstädtischen von insgesamt 95 Leipziger Ortsteilen wurde damit ein Ausnahmezustand hergestellt, der die Eingriffsbefugnisse der Polizei erweitert.
Mit der Einrichtung von Kontrollbereichen nach Sächsischem Polizeigesetz sind der Polizei verdachts- und anlasslose Personenkontrollen erlaubt. „Die angeführten Gründe für den flächenhaften Kontrollbereich – im Kern ein im Internet aufgetauchter Gewaltaufruf auf 50 Ziele im Stadtgebiet von Leipzig – überzeugen uns nicht. Die Polizei muss eine realistische Gefahrenprognose erstellen und möglichst milde Mittel einsetzen, die möglichst wenige Menschen einschränken“, so Eike Sommer für die Initiative „Für das Politische“, die sich unter anderem gegen die Kontrolle des öffentlichen Raums engagiert.
„Es geht bei der Frage nach den Kontrollbereichen um Grundrechte, die durch die Verräumlichung staatlicher Kontrolle angetastet werden. Nicht durch konkrete Personen verübte Straftaten sind Anlass polizeilichen Handelns, nein allein der Aufenthalt an definierten “gefährlichen Orten” macht verdächtig. Das ist klar eine Umkehr der Unschuldsvermutung. Das ist Ausdruck eines Kontrollstaats“,so Sommer weiter.
Mit der Kleinen Anfrage wurde zudem bekannt, dass der Kontrollbereich zwischen 23.12.2014 und 02.01.2015 eingerichtet war. Die Polizei hatte seinerzeit sowohl die räumliche als auch die zeitliche Dimension verheimlicht.
Auch dies stößt auf die Kritik von „Für das Politische“: „Polizeiliches Handeln muss transparent und kalkulierbar sein. Menschen müssen die Möglichkeit haben, ihre Grundrechte vor staatlicher Kontrolle zu schützen oder mindestens wissen, welchen polizeilichen Maßnahmen sie warum ausgesetzt sind, wenn sie sich in bestimmten Gebieten aufhalten. Genau dies verhindert die Verheimlichung von zeitlicher und räumlicher Dimension des Kontrollbereiches.“
Die Initiative spricht sich gegen das Instrument der Kontrollbereiche aus. Die reine Androhung von Straftaten und ein rein gefühltes und medial stimuliertes Unsicherheitsgefühl dürfen nicht dazu führen, dass Grundrechte wie das auf informationelle Selbstbestimmung außer Kraft gesetzt werden.
Kontrollbereiche fördern polizeiliche Willkür und tragen nichts zur Verhinderung von Straftaten bei. Denn: Die Ergebnis der Einrichtung des Kontrollbereichs sind – wie bei vorangegangenen – vollkommen offen. Das Innenministerium kann weder etwas über die Zahl der durchgeführten Kontrollen noch über die Zahl der verhinderten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten berichten.
Keine Kommentare bisher