Die Sächsische Staatsregierung hat heute eine Förderrichtlinie zur Inwertsetzung von belasteten Flächen beschlossen. Damit stehen zusätzlich 35 Millionen Euro für die Altenlastenbeseitigung bereit. Dazu erklärt Jan Hippold, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: „Die heute beschlossene Förderrichtlinie wird es ermöglichen, die Altlastenbeseitigung und somit die Aufwertung von Brachflächen finanziell zu unterstützen.
Mit Blick auf die Tatsache, dass damit landwirtschaftliche Nutzflächen geschont werden und somit der Flächenverbrauch reduziert werden kann, begrüße ich diese Förderrichtlinie außerordentlich. Ich möchte Unternehmen, Private und Kommunen ermutigen, diese Förderung zukünftig, gerade in innerstädtischen Bereichen, in Anspruch zu nehmen.“
Hintergrundinformationen: Mit der vom Kabinett beschlossenen Förderrichtlinie (RL IWB/2015) können 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Sanierung von Altlasten eingesetzt werden. Die Mittel aus dem EFRE ergänzen die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen aus der Altlastenfreistellung und werden vor allem für kommunale Maßnahmen eingesetzt sowie für private Flächen, für die keine Altlastenfreistellung vorliegt. ,
Über den aktuellen Stand der Altlastensanierung im Freistaat Sachsen informiert die Broschüre https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/22314
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