Am Donnerstagabend steht der Antrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Begrenzung der Mietsteigerungen in Leipzig und Dresden auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags (TOP 7). Die maximal möglichen Erhöhungen der Bestandsmieten binnen drei Jahren sollen danach in den sächsischen Ballungszentren von 20 auf 15 Prozent gesenkt werden.

Seit der Mietrechtsreform 2013 besteht für die Bundesländer die Möglichkeit, in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum kritisch ist, die Mieterhöhung zu begrenzen. In allen anderen Gebieten bleibt es bei der Kappungsgrenze 20 Prozent (Paragraf 558, Abs. 3 Baugesetzbuch).

“In mittlerweile elf Bundesländern wurde die Begrenzung der Bestandsmieten zum Schutz von Mieterinnen und Mietern in bestimmten Gebieten eingeführt”, erklärt Wolfram Günther, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion. “Eine solche Deckelung der Bestandsmieten brauchen wir auch in Dresden und Leipzig. Seit Herbst 2013 hat Innenminister Markus Ulbig (CDU) die Schreiben der beiden Oberbürgermeister auf dem Tisch, in dem sie den Bedarf einer solchen Mietpreisbremse anmelden.”

“Warum seither nichts passiert ist, bleibt mir schleierhaft. Hat Ulbig das Thema einfach ausgesessen? Sind ihm die betroffenen Mieter egal? Hat sich die Staatsregierung schon so stark von der Lebenswirklichkeit abgekoppelt?”

“Sanierungen und geringer Leerstand lassen die Mieten vor allem in den sächsischen Großstädten ansteigen. Für Menschen mit geringen und inzwischen auch mit mittleren Einkommen wird es in diesen Gebieten immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Um die daraus entstehende Mietpreisspirale zu dämpfen, muss Sachsen den durch den Bund gegebenen Freiraum unverzüglich nutzen”, fordert der Abgeordnete.

Hintergrund

Laut aktuellem Mietatlas von Immonet stieg 2014 die durchschnittliche Angebotsmiete pro Quadratmeter in Leipzig um ca. 5 Prozent von 5,44 auf 5,73 Euro kalt. In Dresden legten demnach die Mieten 2014 im Vergleich zum Vorjahr von 6,74 Euro auf fast 7 Euro zu und damit um mehr als 3 Prozent. In einigen Vierteln stiegen dabei die Mieten um knapp 10 Prozent an.

Die Absenkung der Kappungsgrenze stellt ist eine Möglichkeit, um den Mietanstieg zu bremsen. Der Bundestag hat den Ländern mit der am 1. Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderung die Chance eröffnet, über eine Verordnung festzulegen, dass Bestandsmieten im Zeitraum von drei Jahren statt um 20 Prozent nur noch um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen.

Dies soll vor allem für Gebiete gelten, in denen Wohnungsnot herrscht. Welche Gebiete das sein sollen, dürfen die Landesregierungen per Rechtsverordnung für die Dauer von maximal fünf Jahren festlegen.

Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz haben eine solche Rechtsverordnung entweder für ausgewählte Kommunen oder für das ganze Land bereits erlassen. In Baden-Württemberg wird eine solche Verordnung aktuell erarbeitet.

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