Das mit sogenannter Allgemeinverfügung der Polizeidirektion Dresden erlassene Total-Verbot aller Versammlungen unter freiem Himmel an diesem Montag in der sächsischen Landeshauptstadt wird nach der Sondersitzung des Landtags-Innenausschusses ein weiteres parlamentarisches Nachspiel haben. Die Linksfraktion beantragt eine Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Dazu erklärt Kerstin Köditz, Mitglied der Fraktion Die Linke in der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags: Weder Innenminister noch Ministerpräsident haben bisher eine plausible Rechtfertigung für diesen beispiellosen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit liefern können. Gleichzeitig deuten die bisherigen Stellungnahmen der Bundesregierung darauf hin, dass es sich um einen Alleingang sächsischer Behörden handelt, der fatal an den früheren jahrelangen restriktiven Umgang mit Protesten gegen die Naziaufmärsche zum 13. Februar in Dresden erinnert („sächsische Demokratie“).
Wir beantragen daher eine Sondersitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags, um herauszufinden, welche Erkenntnisse dem hiesigen Landesamt für Verfassungsschutz über konkrete Terror-Gefährdungslagen vorliegen. Zugleich will die Bundestagsfraktion der Linken im Parlamentarischen Kontroll-Gremium unter Vorsitz von André Hahn (Linke) herausfinden, welche angeblichen Geheimdienst-Erkenntnisse tatsächlich nach Sachsen übermittelt worden sind.
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