Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Schulnetzplanung in Sachsen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Cornelia Falken: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Schulnetzplanung im Freistaat für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Konkret beanstanden die Verfassungsrichter den § 23a des Schulgesetzes, und zwar Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1. Mit dem Grundgesetz unvereinbar ist demnach, dass die kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufstellung von Schulnetzplänen für die Grundschulen und die Mittelschulen kein wirksames Mitspracherecht haben. Geklagt hatte die Stadt Seifhennersdorf gegen den Schulnetzplan des Landkreises Görlitz.
Mit dem heutigen Urteil der Karlsruher Richter können die Schulrebellen einen Erfolg verbuchen, zu dem wir ihnen ausdrücklich gratulieren. DIE LINKE fordert die Kultusministerin auf, Änderungsvorschläge zum Schulgesetz vorzulegen und für eine grundgesetzkonforme Schulnetzplanung zu sorgen. Wohnortnahe Schulen müssen wieder möglich werden. Ich erwarte von der Ministerin, dass sie auch prüft, ob und wie die Schule in Seifhennersdorf wieder errichtet werden kann. Wir werden schon in der morgigen Sitzung des Schulausschusses entsprechend Druck machen.
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