Zum von Gesundheitsminister Gröhe vorgelegten Präventionsgesetz-Entwurf erklärt die Sprecherin für Sozial- und Gesundheitspolitik der Fraktion Die Linke, Susanne Schaper: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe appelliert, Prävention solle eine gesetzliche Aufgabe werden. Das sieht Die Linke auch so. Seit mehr als drei Legislaturperioden bemühten sich die unterschiedlichsten Bundesregierungen, ein entsprechendes Präventionsgesetz vorzulegen.
Immer wieder wurde versucht, Aufgaben der Gesundheitsprävention, die zum großen Teil in Länderverantwortung liegen, bundesweit neu zu organisieren und zu finanzieren. Nunmehr also ein neuer Anlauf. Ab dem nächsten Jahr sollen nun alle gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen zur Finanzierung (hochgerechnet 500 Millionen Euro) der Präventionsarbeit herangezogen werden. Wenn Gesundheitsschutz und -förderung jedoch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden soll, dann ist es erforderlich, dass sich Bund und Länder, alle Sozialversicherungszweige, also auch die Rentenversicherung und die gesetzlichen Unfallversicherung, daran beteiligen.
Das, was Prävention und Gesundheitsförderung eigentlich ausmacht, fehlt im Gesetzentwurf. Es ist eine zentrale Erkenntnis: Gesundheitspolitik allein kann zum Beispiel die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen nicht vermindern. Erforderlich ist vielmehr ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz: Die Verbesserung der Gesundheit muss Aufgabe aller Politikbereiche sein und vor allem in der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits- oder Umweltpolitik umgesetzt werden. Schon seit Jahrzehnten wird national und international die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit als eines der größten gesellschaftlichen Probleme diskutiert und anerkannt. In Deutschland sterben sozial benachteiligte Menschen zehn Jahre früher als bessergestellte. Soziale Benachteiligung senkt damit deutlich stärker die Lebenserwartung und Lebensqualität als beispielsweise Diabetes. Die Bundesregierung lässt die gesundheitliche Ungleichheit aber vollkommen außer Acht.
Deshalb fordert Die Linke, dass die Verringerung sozial bedingter Ungleichheit ein eigenständiges nationales Gesundheitsziel wird und als Wirksamkeitskriterium für alle Präventionsmaßnahmen gesetzlich festgeschrieben wird. Dies muss sich selbstverständlich auch auf Landesebene in Sachsen in der Arbeit mit den Gesundheitszielen widerspiegeln. Die Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Präventionsarbeit bleiben weitestgehend ungeklärt. Welche Präventionsziele bestehen z.B. künftig in Betrieben und Schulen und Kindereinrichtungen? Mehr als zwölf Jahren hat der Gesetzgeber verstreichen lassen, ohne eine Klärung herbeizuführen. Dieser neue Aufschlag des Bundesgesundheitsministers ist erfreulich und wichtig, in der Umsetzung bleibt die Bundesregierung aber zurückhaltend. Wie lange noch?
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