Nach einer Testphase im Jahr 2012 werden in Sachsen seit 2013 die Kennzeichen von Autos im Straßenverkehr mittels mobiler Scanner durch die Behörden erfasst und systematisch elektronisch ausgewertet. Aufgrund einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (Drucksache 6/195) musste die Staatsregierung der Öffentlichkeit nun erstmals konkrete Zahlen vorlegen.
Danach wurden Sachsens Autofahrer insgesamt über 1.981 Stunden lang mittels mobiler Kennzeichen-Scanner durch die Behörden ausgespäht. Nach der Erfassung der Kennzeichen wurden diese systematisch mit dem Informationssystem der Polizei (INPOL) sowie dem Schengener Informationssystem (SIS) abgeglichen. Die Frage, wie viele Autos dabei in die behördliche Datensammlung gerieten, beantwortete Innenminister Markus Ulbig (CDU) nicht. Angeblich wird diese Zahl statistisch nicht erfasst.
Dazu erklärt der Dresdner Abgeordnete der Fraktion Die Linke, André Schollbach: Diese Zahlen sind brisant. Denn von der zeitlich ausufernden Kennzeichenerfassung ist naturgemäß eine enorme Zahl rein zufällig vorbeifahrender Menschen betroffen. Zudem sind die Behörden in der Lage, diese ausgedehnte Kennzeichenerfassung für die heimliche Erstellung von Bewegungsprofilen der Autofahrer zu missbrauchen. Deshalb ist die Kennzeichenerfassung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in sehr engen Grenzen zulässig. Werden diese Grenzen überschritten, führt dies zur Verfassungswidrigkeit der Maßnahme, weil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt ist.
Durch die sächsischen Behörden wurden in einem enormen zeitlichen Umfang Kennzeichen vorbeifahrender Autofahrer systematisch erfasst. Die zeitlichen Ausmaße und die hieraus resultierende Zahl erfasster Daten dürften kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen sein.
Überdies: Die Behauptung des Innenministers, dass die Anzahl der gescannten Kennzeichen nicht erfasst werde, ist entweder ein Märchen oder es wird ganz bewusst nicht mitgezählt, um die wahren Ausmaße der Schnüffelei vor der Öffentlichkeit verborgen zu halten und der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen.
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