Heute hat der Bundesrat der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz zugestimmt. Zuvor hatten sich Bund und Länder auf eine neue Verteilung von Versorgungskosten für Flüchtlinge geeinigt. Integrationsministerin Petra Köpping begrüßte die beiden Entscheidungen sehr: "Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Bund zur Übernahme von Mehrkosten der Kommunen und Länder in Höhe von jeweils einer halben Milliarde Euro im Jahr 2015 und im Jahr 2016 zu bewegen.
Gerade meine Kolleginnen und Kollegen Integrationsminister der SPD-geführten Bundesländer haben sich für eine höhere Unterstützung der Kommunen durch den Bund stark gemacht. Die Kommunen bleiben bei den Versorgungskosten nicht auf sich gestellt. Ich bin überzeugt, dass diese Entscheidung die aufkeimende Diskussionen um die Aufnahme von Flüchtlingen positiv beeinflusst und herausstellt, dass Migrantinnen und Migranten eine Bereicherung für unser Land darstellen.
Zudem hat der Bundesrat den Weg für eine existenzsichernde Versorgung von Flüchtlingen frei gemacht und das höchstrichterliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2012 umgesetzt. Mit dieser Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes wird die Höhe der Leistungen für die Betroffenen ähnlich ermittelt wie beim Arbeitslosengeld II. Der monatliche Satz wird mit der neuen Regelung auf 352 Euro pro Monat angehoben. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
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