Für Siegfried Schlegel, Sprecher für Stadtentwicklung und Vertreter der Fraktion Die Linke im Arbeitsgremium zur Neufassung des Wohnungspolitischen Konzeptes, ist die Einigung der CDU/SPD-Koalition im Bund auf Eckpunkte der sogenannten Mietpreisbremse ein Kompromiss. Dieser kann in Leipzig in herausgehobenen Lagen die Mietpreisentwicklung dämpfen. Demnach dürfen die Mieten in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens 10 % übersteigen. Dies entspricht auch dem Anliegen unseres im Stadtrat beschlossenen Antrages vom April 2013.
Durch Bevölkerungswachstum gibt es Wohnungsleerstand vorrangig in Beständen, die durch Komfort und Lage weniger nachgefragt sind. Da im Schnitt ein Mietverhältnis neun bis zehn Jahre besteht, werden 10 % aller Wohnungen jährlich neu vermietet. Diese Neuvermietungen sind auch für alle übrigen Mietverhältnisse relevant, da für den Mietspiegel nur die Neuvermietungen der letzten vier Jahre herangezogen werden.
Die Fraktion Die Linke vertritt die Auffassung und setzt sich im LWB-Aufsichtsrat dafür ein, dass die Wohngebäude sich selbst refinanzieren müssen. Klar ist deshalb, dass Neubauwohnungen hinsichtlich der Nettokaltmiete bei der Mietpreisbremse nicht mit vorhandenen Wohnungen gleichgesetzt werden können. Stadtrat Schlegel hätte sich ebenso eine Lösung für Miethöhen bei der Erstvermietung von Wohnungsneubauten gewünscht. Trotzdem wird damit nunmehr die unsägliche von einzelnen Investoren und Vermietern angefachte Debatte beendet, die Mietpreisbremse würde Wohnungsneubau verhindern. Natürlich bewirken die übrigen durchschnittlichen Marktmieten, dass neben dem begrenzten Markt für Luxusneubauwohnungen auch Neubauwohnungen gebaut werden, die bei zeitgemäßem Standard hinsichtlich Größe und Ausstattung für eine größere Anzahl auch Leipziger Mieter bezahlbar ist. Es sollte auch daran erinnert werden, dass das seit Jahren anhaltend niedrige Zinsniveau die Investitionskosten zumindest mittelfristig niedrig hält.
Nunmehr sind Bund und Länder in der Pflicht, durch Objektförderung bei Neubauten die Kostenmiete von rund 10,- Euro auf 6,- Euro und für wirklich Bedürftige durch Wohngeld die Miete noch weiter abzusenken. Nur so erlangen möglichst viele Haushalte die Chance, eine Neubauwohnung zu beziehen. Weiterhin sollten Kommunen, Länder und der Bund nur dann Grundstücke zu erheblich niedrigeren Preisen veräußern, wenn eine im Grundbuch gesicherte Festschreibung für niedrigere Mieten und gebremsten Mietanstieg erfolgt.
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