Die Einführung des gesetzlich geregelten Mindestlohns ruft absonderliche Reaktionen hervor. Unternehmerverbands-Funktionäre, die sich selbst zu den Vertretern der Wirtschaft ernennen (als wenn die Wirtschaft nicht in erster Linie die vielen Millionen Beschäftigten wären) erklären, bei Umsetzung würde gerade im Osten die Wirtschaft zusammenbrechen. Dabei ist ihr Interesse anscheinend vor allem, die Subventionierung von Unternehmenstätigkeit durch die Steuerzahler zu bewahren.
Wer Billiglohn zahlt, baut darauf, dass seine Arbeitskräfte trotzdem nicht verhungern, weil der Staat ihnen über Sozialleistungen die Existenz sichert.
Besonders absurd nun: Taxiunternehmer aus Leipzig haben mit Hilfe von mithelfenden Familienangehörigen eine “Gewerkschaft” gegründet mit dem erklärten Ziel, die Einführung des Mindestlohns in ihren Unternehmen auszuhebeln. Sie wollen die bisherigen prekären Arbeitsbedingungen (hoher Arbeitsdruck, schlechte Bezahlung) unbedingt beibehalten und dazu quasi mit sich selbst Tarifverträge abschließen.
Glücklicherweise kann das nicht funktionieren. Die Gewerkschaftseigenschaft ist hier offenbar gar nicht gegeben: eine ausreichende Mitgliederzahl unter den Beschäftigten, um gegebenenfalls auch mit Druck, also mit Arbeitskampfmaßnahmen, die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen.
Zudem hat der Gesetzgeber vorgesorgt: allenfalls bundesweit für gesamte Branchen geltende Tarifverträge können in einzelnen Bereichen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns über den 01.01.2015 hinausschieben.
Das aber wird ein im Unternehmerinteresse handelnder Familienverband, auch wenn er sich Gewerkschaft nennt, nicht erreichen – es sei denn, die Mehrheit der abhängig beschäftigten Taxifahrer tritt ihm bei und nimmt bundesweit begeistert den Kampf für dieses Ziel auf: Beibehaltung schlechter Arbeitsverhältnisse.
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