Zur heutigen abschließenden Behandlung des Entwurfs eines "Gesetzes zur Errichtung des unabhängigen Landesbüros für Bürgeranliegen des Freistaates Sachsen" im Landtags-Rechtsausschuss erklärt Klaus Bartl, stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Die Koalition hat den Entwurf gegen die Stimmen aller Abgeordneten der Opposition abgelehnt.

Damit ist eine große Chance vertan, mit wenig Aufwand eine für die Bürgerinnen und Bürger leicht zugängliche Stelle zu schaffen, die bei Konflikten zwischen diesen und Verwaltungsbehörden moderiert und vermittelt. Vertan gegen den Trend, der europaweit die “Ombudsmann”-Idee gutheißt.

Bereits in der öffentlichen Anhörung unseres Gesetzentwurfs am 4. Juni fand dieser eine positive Resonanz. Nicht nur aus Sicht der dort als Experten gehörten, teils schon seit vielen Jahren selbst bereits tätigen Bürgerbeauftragten in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Im Vorfeld hatte auch die Europäische Bürgerbeauftragte die intendierte Einrichtung einer solchen Institution auch im Freistaat Sachsen begrüßt. Wir haben sämtliche Hinweise der Experten in einem Änderungsantrag berücksichtigt. Auch dieses Signal an die Koalition verhallte ungehört.

In Sachsen wird es also auf absehbare Zeit keinen Bürgerbeauftragte als Ombudsperson geben, die als Moderator, Dolmetscher und Lotse an der Schnittstelle von Bürger und Staat wirkt. Diese Funktion übernahm lange Jahre das sogenannte “Büro Ingrid Biedenkopf”, ohne dass es hierfür eine gesetzliche Grundlage gab. Dass für die Tätigkeit einer solchen unabhängigen Ombudsperson im Freistaat Sachsen weiterhin ein Bedürfnis besteht, kann nicht ernsthaft bezweifelt werden.

Die Landtags-Drucksache 5/13585
http://linksfraktionsachsen.de/media/directory/uploads/13585_GE_LandesbueroBuergeranliegen.pdf

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