Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat heute geurteilt, dass Abschiebegewahrsam nicht in Gefängnissen, sondern in eigenen Einrichtungen durchgeführt werden muss. Seit Anfang des Jahres werden keine sächsischen Gefängnisse für Abschiebegewahrsam genutzt. Vielmehr werden Abschiebehafteinrichtungen in anderen Bundesländern wie zum Beispiel in Brandenburg genutzt.
Damit entspricht der Freistaat den Anforderungen der EU-Richtlinie. Der Bericht des Generalanwalts des EuGH, der fehlende gesonderte Einrichtungen in Sachsen anspricht, ist Stand 2011.
Innenminister Markus Ulbig: “Beim Thema Migration müssen wir die richtige Balance zwischen Ordnungspolitik, Willkommenskultur und humanitären Fragen halten. Sachsen ist offen für ausländische Fachkräfte, hilfsbereit für Flüchtlinge, setzt aber auch die Ausreisepflicht von Menschen ohne Aufenthaltsrecht konsequent durch.”
Im Bereich der Asylpolitik hat der Freistaat seine humanitären Verpflichtungen untermauert und eine Verbesserung der Situation für die Asylbewerber erreicht. So ist seit Anfang 2011 die Residenzpflicht für Ausländer mit Duldung auf ganz Sachsen erweitert. Sie können sich ohne gesonderte Erlaubnis der Ausländerbehörden bewegen und so z. B. Fahrten in einen anderen Landkreis antreten.
Die finanzielle Ausstattung der Landkreise für die Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Nachdem zum Jahr 2012 die Asylbewerberleistungspauschale von 1.200 auf 1.500 Euro erhöht worden war, ist für den Doppelhaushalt 2015/16 ein abermaliger Anstieg auf 1.900 Euro pro Quartal und Asylbewerber für die Kommunen skizziert. In den Jahren 2013 und 2014 haben die Kommunen jeweils 15 bzw. 20 Mio. Euro für die Flüchtlingsunterbringung erhalten. Damit sind die Voraussetzungen für eine vernünftige Unterbringung von Flüchtlingen in Sachsen stabilisiert.
In diesem Jahr wurde zudem gemeinsam mit den Landkreisen und Kreisfreien Städten eine Verbesserung der sozialen Betreuung vereinbart. In dem Unterbringungs- und Kommunikationskonzept für Asylbewerber wird eine einheitliche Verfahrensweise bei der Unterbringung von Asylbewerbern empfohlen, sowie ehrenamtliches Engagement und eine intensive Abstimmung aller Akteure untereinander vereinbart.
Um die Zuwanderung und Integration von ausländischen Fachkräften zu erleichtern, hatte Innenminister Ulbig im Jahr 2009 eine Neuausrichtung des deutschen Ausländerrechts über eine Initiative im Bundesrat entscheidend mitangestoßen. Im Ergebnis wurden mit der Einführung der so genannten “Blue Card” ca. 80 % der sächsischen Vorschläge umgesetzt, so beispielsweise ein neuer Titel zur Arbeitssuche für Drittstaatler und eine erleichterte Möglichkeit zum Erwerb einer Niederlassungserlaubnis.
Parallel dazu wurde vor drei Jahren die Verwaltungspraxis in den großen Ausländerbehörden verbessert. Unter dem Titel “AKZESS” (Ausländische Fachkräfte Zuwanderung effizient und sensibel steuern) wird in den Kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie im Landkreis Mittelsachsen ein standardisiertes Verwaltungsverfahren angeboten, mit dem ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten ein schneller Zugang zum sächsischen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Insgesamt wurden seit der Einführung über 6.000 Aufenthaltstitel für Erwerbstätige im erleichterten Verfahren vergeben. Über 90 % aller im Rahmen von AKZESS erteilten Aufenthaltstitel wurden innerhalb von vier Wochen erteilt. Seit Einführung der “Blue Card” hat Sachsen mit über 200 die meisten dieser besonders günstigen Aufenthaltstitel in Ostdeutschland vergeben.
Daneben laufen aktuell Schulungen für Mitarbeiter der sächsischen Ausländerbehörden in interkultureller Kompetenz an. Das Innenministerium unterstützt aktiv das Projekt der Bundesagentur für Arbeit “Jeder hat Potenziale”. Im Rahmen dieser Initiative werden Arbeitsmarkt- und Bildungschancen von Asylbewerbern gefördert.
Innenminister Markus Ulbig: “Eine Frage für die kommenden Jahre wird es sein, wie wir berechtigte Flüchtlinge schneller für Unternehmen und den Mittelstand gewinnen können.”
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