Die Justizministerkonferenz berät am 25. und 26. Juni 2014 über die Initiative Sachsens, von einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung dauerhaft abzusehen. Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens will die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern und fordert auf der Justizministerkonferenz am 25./26. Juni 2014 in Binz, von gesetzgeberischen Maßnahmen zur Wiedereinführung einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung abzusehen.
Martens: “Das grundlose Speichern sämtlicher Telekommunikationsverkehrsdaten ohne Verdacht für eine Straftat oder einer konkreten Gefahr stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht weitreichende Einblicke in das Bewegungs- und Kommunikationsverhalten des Einzelnen und erlaubt Rückschlüsse auf soziale Beziehungen und individuelle Verhaltensweisen. Sie stellt alle Bürger unter Generalverdacht und bewirkt bei ihnen ein Gefühl des Beobachtetseins. Das Vertrauen in die freie Kommunikation und die Wahrnehmung der Grundrechte wird dadurch beeinträchtigt. Niemand bislang der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung für die Aufklärung von Straftaten belegen können. Die Freiheitsrechte der Bürger haben hier Vorrang.”
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2010 die nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Am 8. April 2014 erklärte auch der Europäische Gerichtshof die europäischen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Vor diesem Hintergrund hat Martens zur diesjährigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Beschlussvorschlag vorgelegt, der darauf abzielt, den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz zu bitten, sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, auf entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen künftig gänzlich zu verzichten.
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