Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat heute mit seinem polnischen Amtskollegen Bartlomiej Sienkiewicz in Zgorzelec (Görlitz) ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden im Beisein des sächsischen Innenministers Markus Ulbig unterzeichnet.
Im Gegensatz zum alten Vertrag aus dem Jahr 2002 regelt die neue Vereinbarung detailliert u.a. die Befugnisse der Polizeibeamten in Gemeinsamen Streifen und das polizeiliche Ersuchen zu grenzüberschreitenden Ermittlungen.
Innenminister Markus Ulbig: “Das Abkommen mit Polen ist ein toller Verhandlungserfolg, der mich zuversichtlich macht, dass wir sehr bald auch gleiches mit Tschechien hinbekommen.”
Wesentliche Neuerungen des Abkommens bestehen in der Erweiterung der Möglichkeiten des Handelns im jeweils anderen Land. So können Gemeinsame Streifen künftig paritätisch im Format 1:1 durchgeführt werden und die beteiligten Polizisten Hoheitsbefugnisse wie die Identitätsfeststellung oder vorläufige Festnahmen auch im anderen Land ausüben. Zudem wurde auch das präventive Handeln gestärkt: Zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahrensituation können Polizeikräfte in Zukunft erste, unaufschiebbare Maßnahmen im Nachbarland ergreifen.
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