Das Kabinett hat heute beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizgesetzes in den Landtag einzubringen. Vorangegangen war eine Anhörung der Verbände, in deren Ergebnis Änderungen nicht veranlasst waren. Für Gerichtsvollzieher soll es zukünftig möglich sein, vor schwerwiegenden Vollstreckungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Wohnungsräumungen oder Verhaftungen, bei den Polizeidienststellen anzufragen, ob dort bereits Erkenntnisse über eine Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft des Schuldners vorliegen.
Der Gerichtsvollzieher kann so Gefahren, die ihm durch Angriffe von Schuldnern möglicherweise drohen, besser einschätzen und gegebenenfalls polizeiliche Unterstützung anfordern.
Justizminister Dr. Jürgen Martens: “Eine effektive Zwangsvollstreckung ist nicht nur für den einzelnen Gläubiger, sondern für den Rechtsstaat insgesamt unerlässlich. Die sächsischen Gerichtsvollzieher leisten hierzu einen hervorragenden Beitrag – wenn es brenzlig wird, auch mit Hilfe der Polizei. Aber auch hier gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Deshalb sollte der Gerichtsvollzieher bei besonders konfliktträchtigen Maßnahmen schon im Vorfeld erfahren können, ob er es mit einem als gefährlich oder gewaltbereit bekannten Schuldner zu tun bekommt. Der Gesetzentwurf enthält dazu klare Regelungen, die auch dem Datenschutzinteresse des Schuldners gerecht werden.”
Nach dem Gesetzentwurf sind insbesondere Verhaftungen, Wohnungsräumungen, Wohnungsdurchsuchungen aufgrund richterlicher Anordnung, der Vollzug einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz oder auf Herausgabe einer Person Vollstreckungsmaßnahmen, die zu einem schwerwiegenden Eingriff bei dem Schuldner führen und deshalb zu einer Abfrage berechtigen sollen. Es handelt sich jedoch nicht um eine abschließende Aufzählung, auch andere Maßnahmen können aufgrund ihrer Eingriffsintensität in Betracht kommen (z.B. mit Freiheitsentziehung verbundene Vorführungen, Räumung von Geschäftsräumen aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall). Die Statistik des Oberlandesgerichts Dresden weist für 2013 492 verbale Angriffe, 16 körperliche Angriffe ohne Waffen und drei körperliche Angriffe mit Waffen gegen Gerichtsvollzieher auf.
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