Die Kabinette der beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen haben heute beschlossen, Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Zwickau in die Landesparlamente einzubringen. Der Staatsvertrag war vorher von den Ministerpräsidenten Christine Lieberknecht und Stanislaw Tillich unterzeichnet worden. Er regelt die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit und wird mit Zustimmung der beiden Landtage wirksam.
Sachsen wird in der neuen Justizvollzugsanstalt ein Kontingent von 450 Haftplätzen und Thüringen von 370 Haftplätzen haben. Entsprechend diesem Schlüssel werden die Kosten für Bau und Betrieb zwischen den Vertragspartnern verteilt. Auch das erforderliche Personal wird nach diesem Schlüssel von beiden Partnern gestellt. Der Vertrag ist frühestens nach 30 Jahren kündbar.
Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens: “Ich freue mich, dass Sachsen und Thüringen über alle Modalitäten der künftigen Zusammenarbeit bei Errichtung und Betrieb der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Einigkeit erzielt haben. Durch den Abschluss des Staatsvertrages wird ein moderner und heimatnaher Vollzug für Gefangene in Südwestsachsen und Ostthüringen ermöglicht.”
Sachsens Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland: “Diese nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Investition in eine gemeinsame Justizvollzugsanstalt ist nicht nur für die beiden Freistaaten eine gute Lösung, sondern auch für die Stadt Zwickau und die gesamte Region.”
Thüringens Justizminister Dr. Holger Poppenhäger sagte anlässlich der Verabschiedung des Staatsvertrags durch das Thüringer Kabinett: “In diesem Sommer nimmt in Arnstadt in Thüringen eine neue Jugendstrafanstalt den Regelbetrieb auf – und durch diesen Staatsvertrag ist eine weitere grundlegende Verbesserung der Resozialisierungsbedingungen bereits in Sichtweite. So große Fortschritte innerhalb so kurzer Zeit gab es im Thüringer Strafvollzug noch nie. Das verdanken wir auch der umfangreichen und erfolgreichen Kooperation mit dem Freistaat Sachsen.”
Thüringens Finanzminister Dr. Wolfgang Voß: “Die neue JVA ist ein wichtiges gemeinsames länderübergreifendes Projekt und setzt ein besonderes Signal für den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Finanzen. Wir schaffen Synergien und erzielen einen beiderseitigen Konsolidierungseffekt, der die Haushalte beider Länder schont. Thüringen spart alleine an Bau- und Grunderwerbskosten 6,7 Millionen Euro. Das sehe ich als Erfolg.”
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