Will die Stadtverwaltung soziale Aufgaben zukünftig ausschreiben, so wie vielleicht eine Baumaßnahme oder eine Lieferleistung? Diese Frage stellen sich seid einiger Zeit die Stadträte und freie Träger. Karsten Albrecht, CDU Stadtrat, warnt vor dieser Tendenz. Ehrenamtliches Engagement und Spenden passen nicht in das System ausgeschriebener Sozialleistungen.
Was ist passiert?
In Stuttgart ist die Betreuung von Obdachlosen in einer öffentlichen Ausschreibung erfolgt. Ausschreibungsverfahren sind sehr stark bürokratisiert und schränken die Handlungsfreiheit am Ende des Verfahrens sehr stark ein. Wenn eine Ausschreibung erfolgt ist, kann diese nicht rückgängig gemacht werden und die Firma die gewonnen hat, besitzt einen Rechtsanspruch die Leistung zu erbringen. In Stuttgart gewann eine Security Firma. Bodyguards bewachen Obdachlose. Die Fachlichkeit dieser Betreuungsleistung musste hinterfragt werden, der Auftrag musste der Firma entzogen werden. Wollen wir in Leipzig eine solche Politik?
Albrecht sagt: “Ich werde mich vehement gegen die Ausschreibung von sozialen Leistungen einsetzen”.
Problematisch dabei ist vor allem, das wirtschaftlich geführte Unternehmen welche sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen können, mit gemeinnützigen Trägern rechtlich nicht vergleichbar sind. Gemeinnützige Träger sind berechtigt Spenden zu sammeln und in ihre Sozialarbeit einzubringen. Ehrenamtliches Engagement ist die Basis gemeinnütziger Arbeit in unserem Land. In manchen Bereichen werden mehr als 50 % der Mittel freier Sozialarbeit heute aus Spenden finanziert.
Beides zu verbinden ist ausgeschlossen. Man muss wählen entweder Ausschreibungen, oder gemeinnützige Träger mit ehrenamtlichen Helfern und Spenden. Albrecht: “Unsere Gesellschaft ist seit Jahrhunderten darauf aufgebaut das Menschen anderen Helfen und zwar aus Barmherzigkeit, nicht aus finanziellen Gründen. Das abzuschaffen wäre nicht nur töricht, sondern es würde unbezahlbar sein.”
Die Stadtverwaltung muss sich wohl intensiver wie bisher mit den rechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen von Ausschreibungen bei sozialen Leistungen befassen. Versuchsballons zu starten wie wir das vor zwei Jahren verschiedentlich erleben konnten ist nicht der Weg mit dieser Problematik umzugehen. Eine gründliche Recherche und die Einbindung aller Protagonisten sind hier erforderlich, fordert Albrecht.
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