Die Finanzminister der Länder haben sich heute auf weitere Verschärfungen der Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige verständigt. Sachsens Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland erklärte dazu: "Ich begrüße die parteiübergreifende Einigkeit über die Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige.
Die Steuerhinterziehung darf für den Steuerhinterzieher kein leicht kalkulierbares Risiko sein, sondern muss zu schmerzhaften finanziellen Konsequenzen führen. Einige rechtliche Details müssen noch geklärt werden. Die Selbstanzeige sollte aber für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung handhabbar bleiben.”
Einigkeit haben die Finanzminister über folgender Verschärfungen erzielt:
? Verdoppelung des Strafzuschlags für ein Hinterziehungsvolumen von 50.000 Euro auf 10 Prozent
? Verlängerung der Berichtigungspflicht auf 10 Jahre
? Sofortige Entrichtung auch der Hinterziehungszinsen von 6 Prozent pro Jahr neben dem im Berichtigungszeitraum hinterzogenen Betrag
Geprüft werden sollen zudem die weitere Erhöhung des Strafzuschlags und die Absenkung der bisherigen 50.000 Euro-Grenze sowie der Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige ab einer bestimmten Höhe der Hinterziehungssumme.
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