Zur Übergangsregelung für die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft, die über eine Förderrichtlinie bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes 35 Millionen Euro zusätzlich erhalten sollen, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Cornelia Falken: Die Linke begrüßt, dass es zu einer Übergangsregelung für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft kommen wird.
Sie war notwendig geworden, nachdem das Sächsische Verfassungsgericht die Kürzungen bei den freien Schulen beanstandet hatte.
Die nun von der Kultusministerin in Aussicht gestellten 35 Mio. Euro bis zum Juli 2015 entsprechen jedoch nicht den Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichts zur Finanzierung freier Schulen. Ob die Übergangsregelung Rechtskraft erlangt, hängt jetzt von der Entscheidung der Vertreter freier Schulen ab.
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