Zur Mitteilung des Innenministeriums, wonach es die Fortschreibung des Braunkohlenplans Nochten "mit Maßgaben" genehmigt habe, erklärt die Lausitzer Abgeordnete und Obfrau ihrer Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft, Kathrin Kagelmann: Der Wortlaut der Genehmigung liegt noch nicht vor, aber die Pressemitteilung des Innenministeriums zeigt, dass durch die höchste Raumordnungsbehörde in Sachsen an genau jenen Stellen nachgebessert werden musste, die Bürgerinitiativen und auch Die Linke bereits frühzeitig angemahnt hatten: "Zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit sind dem Bescheid inhaltliche Maßgaben beigefügt", heißt es.
Dabei geht es um die bislang unzureichend berücksichtigten Aspekte der Grundwasserbeeinflussung und die Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie die Umsiedlung der Bevölkerung. Der Braunkohleplan für Nochten II ist das vorgelagerte Planungsverfahren, das als einziges die Frage der sogenannten energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des gesamten Tagebauneuaufschlusses betrachtet – und dabei erhebliche Mängel aufweist.
Als nächster Schritt folgt nun eine formale Zustimmung durch den Regionalen Planungsverband. Danach kann es an die bergrechtliche Zulassung mit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gehen. Ein überstürztes Verfahren noch vor der Landtagswahl Ende August scheint jedoch kaum durchführbar.
Seit dem Garzweiler-Urteil können sich Betroffene bereits gegen die behördliche Zulassung des Vorhabens – und damit deutlich früher als bisher – rechtlich zur Wehr setzen, nicht erst dann, wenn der Bagger praktisch schon vor der Tür steht. Der BUND Sachsen hat bereits signalisiert, eine Klage führen zu wollen. Das können wir nur unterstützen.
Antrag Drucksache 5/11753, “Genehmigung für Braunkohlepläne versagen – Aktualisierung des Energie- und Klimaprogramms”
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11753&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1
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