Nach mehreren Verhandlungsrunden haben sich die Staatsregierung und die Interessenvertreter der freien Schulträger heute auf den Entwurf einer Übergangslösung verständigt. Dieser soll nunmehr durch die Spitzenverbände mit den freien Trägern abgestimmt werden. Danach sollen die freien Schulen über eine Förderrichtlinie bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft 35 Millionen Euro zusätzlich erhalten.
Die Gesamtsumme wurde im Wesentlichen in Anlehnung an die Sachkosten der öffentlichen Schulträger auf der Basis der Daten des Statistischen Landesamtes ermittelt. Das Geld soll in 2014 und 2015 ausgezahlt werden. Mit der Übergangslösung soll die flächendeckende und wirksame Entlastung der Schulen in freier Trägerschaft für die Schuljahre 2013/14 und 2014/15 erreicht werden.
Mit diesem Angebot reagiert das Land auf das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. November 2013 das mehrere Teile des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft als verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2015 gefordert hatte. Die Staatsregierung hatte angekündigt, ein neues Gesetz bereits zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen. Bis dahin soll die Übergangsregelung den Schulen Entlastung verschaffen.
Keine Kommentare bisher