Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat heute nach Prüfung der umfangreichen Unterlagen den Antrag des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über die Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten mit Maßgaben genehmigt.
Die Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten, die von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes als Satzung beschlossen wurde, wurde genehmigt, da der Plan im Wesentlichen im Einklang mit dem Raumordnungsgesetz und dem Landesplanungsgesetz steht und sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht. Zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit sind dem Bescheid inhaltliche Maßgaben beigefügt.
Diese betreffen zum einen Detailaspekte aus dem Bereich “Grundwasserbeeinflussung und Sicherung der Trinkwasserversorgung”. Zum anderen befassen sich Maßgaben mit dem Gesichtspunkt der Umsiedlung. Hierbei geht es um folgende Ortsteile und Gemeindegebietsteile: Schleife südlich der Bahnlinie, Mulkwitz und Rohne in der Gemeinde Schleife sowie Mühlrose und Klein-Trebendorf in der Gemeinde Trebendorf.
Bei der Prüfung hat sich das Innenministerium auch mit der energiepolitischen Bedeutung des Tagebaus Nochten auseinandergesetzt. Dabei wurden auch die Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu “Garzweiler II” einbezogen. Im Ergebnis konnte die Planung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien bestätigt werden.
Formal muss die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes nunmehr den im Genehmigungsbescheid enthaltenen Maßgaben beitreten; dann tritt der Braunkohlenplan durch Ausfertigung und Bekanntmachung in Kraft.
Nach § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz ist das Sächsische Staatsministerium des Innern zuständig für die Genehmigung des vom Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien am 22.10.2013 gestellten Antrags. Die Genehmigung erteilte das Sächsische Staatsministerium des Innern im Benehmen mit den sachlich betroffenen Ministerien: dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Keine Kommentare bisher