Der "Bundesverband WindEnergie" (BWE) hat sich in einer Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Baugesetzbuches der Bundesregierung vehement gegen die zuvor bereits gemeinsam von Sachsen und Bayern im Rahmen einer Bundesratsinitiative initiierte Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, die vorgesehene Länderöffnungsklausel zu streichen.
Dazu erklärt Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag und der FDP Sachsen: “Die Argumente des BWE sind weder stichhaltig noch sachlich fundiert, sondern lediglich Windkraft-Propaganda. Die mit irrwitzigen Subventionen gepäppelte Windkraftbranche will weiter satte Gewinne auf Kosten der Verbraucher und der Unternehmen einstreichen. Die Interessen der Anwohner, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz spielen dabei keine Rolle. Ich fordere die Bundesregierung und den zuständigen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf, sich auf keinen Fall den Profitinteressen der Windkraftlobby zu beugen.
Geradezu dreist ist zudem die Behauptung des “Bundesverband WindEnergie”, die sogenannten Erneuerbaren Energien hätten geholfen, die Industriestrompreise in Deutschland seit 2009 zu senken. Das Gegenteil ist der Fall. Die Industriestrompreise sind seit 2009 um fast ein Drittel (31,75 Prozent) gestiegen. Mittlerweile gehören sie zu den höchsten in der gesamten EU. Für eine Industrienation wie Deutschland ist das Gift.
Zudem sind Sonne und Wind eben nicht in der Lage, die nötige Grundlast und damit die Versorgungssicherheit mit Energie für die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt sicherzustellen. Weder stehen ausreichend Speichertechnologien zur Verfügung, noch entspricht der Ausbau der Netze den wachsenden Anforderungen für den Stromtransport.
Jetzt muss im Interesse der Anwohner, des Naturschutzes und zum Schutz unserer Kulturlandschaft gehandelt werden und aus Sachsen ein deutliches Signal an die Bundesregierung gesendet werden. Die fertige Gesetzesnovelle zur Änderung der Rechtslage bei Mindestabständen zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen muss jetzt unbedingt ins sächsische Kabinett, um das Vorhaben bis zur Sommerpause im Freistaat auf den Weg zu bringen.”
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