Ob durch den flächendeckenden Mindestlohn, die "Rente mit 63", die "Mütterrente", aber auch durch die Vorfälligkeit der SV-Beiträge - unterm Strich steigen die Belastungen für die Handwerksbetriebe durch die Erfüllung von Informationspflichten stetig an, nicht nur in Sachsen.
Allein durch die Pflicht zur Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge werden die sächsischen KMU mit insgesamt 377 Millionen Euro pro Jahr belastet. Der Korrekturaufwand, der bei den SV-Beiträgen durch die Vorfälligkeitsfrist im Folgemonat entsteht, liegt bei knapp 23 Millionen Euro jährlich. Am stärksten betroffen sind hiervon die kleinen Unternehmen im Freistaat, die zwischen 10 und 49 Personen beschäftigen. Diese Zahlen hat die IW Consult GmbH, Köln im Auftrag des SMWA ermittelt. Da die Bundesregierung eine Rückverlagerung des Fälligkeitstermins nicht in ihre Koalitionsvereinbarung aufgenommen hat, verständigte sich die Sächsische Staatsregierung gestern (04.03.14) darauf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.
Dazu Staatsminister Sven Morlok (FDP): “Es kann nicht Aufgabe der Unternehmen sein, für die Liquidität der Sozialkassen zu sorgen. Sozialversicherungsbeiträge müssen erst dann entrichtet werden, wenn auch die Arbeit dafür geleistet wurde. Die derzeitige Regelung gefährdet Arbeitsplätze und entzieht den Unternehmen liquide Mittel, die sie für Investitionen dringend benötigen. Im Interesse der sächsischen Unternehmen und der hiesigen Arbeitnehmer, müssen wir über den Bundesrat aktiv werden, um Bürger und Unternehmen zu entlasten.”
Dazu der Präsident der HWK Chemnitz, Dietmar Mothes: “Die Mehreinnahmen der Sozialkassen von rund 20 Mrd. Euro mussten von der Wirtschaft geschultert werden – und das auf Kosten der Liquidität von klein- und mittelständischen Handwerksbetrieben. Der bürokratische Aufwand ist enorm gestiegen und die ohnehin geringe Eigenkapitalquote der Betriebe weiter geschwächt. Die Zeit für die Rücknahme der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist jetzt gekommen. Die Sozialkassen sollen ihren Beitrag erhalten – aber erst dann, wenn auch die Arbeitnehmer ihren Lohn erhalten!”
Hintergrund: Am 13. Dezember 2012 beschloss der Sächsische Landtag – mit breiter Zustimmung der Opposition – einen Antrag der Regierungskoalition zum Thema “Bürokratie abbauen und Liquidität für Handwerker sichern – Vorverlagerung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig machen!” Der Beschluss enthielt auch den Auftrag an die Staatsregierung, sich im Bundesrat für die Rücknahme der Vorverlagerung der Fälligkeit der SV-Beiträge einzusetzen.
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