Dazu Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende: Wir hatten 2010 mit dem Antrag V/A 26 die Anregung zum "Aufbau eines Patenschaftsmodells für AsylbewerberInnen" in die Ratsversammlung eingebracht. Ziel war, die professionelle soziale Betreuung von Asylsuchenden durch ein Patenschaftsmodell zu ergänzen. Das nun vorliegende Konzept wird von uns sehr begrüßt, denn darin werden Kontakte in die Stadtgesellschaft vermittelt und verbindlich gestaltet. Unsere Intention dabei ist, mehr gegenseitiges Verständnis und mehr Unterstützung bei der Integration im Alltag zu erzeugen.
Dafür sind persönliche Kontakte zwischen Einheimischen und Asylsuchenden sehr wertvoll. Dies bestätigen Diejenigen, die schon bisher privat oder über Vereine für Asylsuchende aktiv sind. Gerade der Flüchtlingsrat hat mit seinem Programm “Integration durch Bildung” eine herausragende Expertise.
Die soziale Betreuung von AsylbewerberInnen muss natürlich grundsätzlich durch Fachpersonal abgesichert sein. Bislang gibt es neben der professionellen Begleitung Asylsuchender durch Sozialarbeit und Rechtshilfe kaum verbindliche Möglichkeiten der Unterstützung durch interessierte Einzelpersonen, wohl aber schon seit langem die Engagierten, die aus persönlicher Verantwortung aktiv werden. Durch offizielle Patenschaften können nun weitere Unterstützungen eingeworben werden. Offizielle Patenschaften sind in einem sachlich-fachlichen Zusammenhang mit dem sozialen Fachpersonal eine wesentliche Unterstützung bei der dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden. Dazu sind allerdings Verbindlichkeit, strukturierte Vorbereitung und Begleitung wichtige Voraussetzungen, um die Begegnung zwischen Asylsuchenden und Engagierten für beide Seiten gelingen zu lassen. Die Arbeit der ehrenamtlich Aktiven in den Patenschaften wird so besonders gewürdigt.
Aussagen zur Auswahl von geeigneten PatInnen, zu ihrer Vorbereitung und Begleitung z. B. durch Supervision sind in der Konzeption bisher nicht ausgearbeitet. Im Fokus sollte besonders die Patenschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stehen, die mit Erreichen der Volljährigkeit aus ihrem bisherigen Wohnumfeld des Kinder- und Jugendnotdienstes in ein Asylbewerberheim umziehen müssen, was erhebliche Auswirkungen auf die erreichte Integration der jungen Menschen hat.
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