Sachsen und Bayern haben auf ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung im Juli 2013 eine Bundesratsinitiative zur Regelung der Abstandsflächen bei Windanlagen beschlossen. Über eine sogenannte Länderöffnungsklausel soll es den Bundesländern künftig möglich sein, die Privilegierung von Windkraftanlagen einzuschränken. Zum Schutz ihrer Bürger könnten die Länder dann den zehnfachen Abstand der Höhe einer Windkraftanlage verlangen.
Die Bundesregierung plant ebenfalls, eine entsprechende Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch aufzunehmen.
Staatsminister Morlok (FDP): “Wir begrüßen die Absichten der Bundesregierung, aber wir müssen das Verfahren beschleunigen. Daher steht unsere Initiative im Bundesrat bereits am Donnerstag zur Abstimmung. Wir brauchen schnell wirkungsvolle Instrumente, um den Zubau von Windanlagen zielgerichtet zu steuern und die Bürger vor Wildwuchs zu schützen. Keine Energiewende, ohne die Bürger mitzunehmen.”
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