Horst Wehner, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, und Dagmar Neukirch, Sprecherin für Soziales und Gesundheit der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklären zur heutigen Abstimmung des Gesetzentwurfes eines Sächsischen Inklusionsgesetzes für Menschen mit Behinderung im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz: Für mehr Aufgeschlossenheit für Menschen mit Behinderung: Votum des Sozialausschusses darf nicht letztes Wort bleiben.
Wehner: “Die gemeinsame Fachanhörung der Fraktionen Die Linke und SPD “Alltägliche, gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen” neulich im Landtag ergab bei Betroffenen wie Experten ein klares Bild: Unser Gesetzentwurf wird in Sachsen dringend benötigt, das zurzeit gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 2004, wurde also noch vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet, sodass inzwischen erheblicher Reformbedarf besteht. Barrierefreiheit im umfassenden Sinn kommt nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern allen Bürgerinnen und Bürger zugute und verursacht durchaus nicht, wie von den Gegnern der Inklusion angeführt, in erster Linie hohe Kosten. Deshalb darf das Votum des Sozialausschusses nicht das letzte Wort bleiben – ich wünsche mir für die weitere Beratung im Landtag mehr Aufgeschlossenheit!”
Neukirch: “Die heutige Ablehnung unseres Inklusionsgesetzentwurfes im thematisch wichtigen Sozialausschuss zeigt deutlich, dass die Regierungskoalition die Inklusion von Menschen mit Behinderung nicht vorantreibt. Das Signal des Sozialausschusses für die weiteren Ausschussberatungen in dieser Woche ist leider, dass die Koalition zu schwach oder nicht willens ist, sich im Freistaat Sachsen zur Inklusion, das heißt, zu einer offenen Gesellschaft ohne Ausgrenzung zu bekennen. Das ist – nach den vielen Beratungen und der langen Zeit, die die UN-BRK in Sachsen ein Schattendasein führt – eine bittere Enttäuschung. Wir hoffen, dass die Regierungsfraktionen dies bis zur Sitzung des federführenden Verfassungs- und Rechtsausschusses am 26. März 2014 noch ihre Ansichten ändert und unseren Gesetzentwurf als Anlass nehmen, Inklusion nicht nur in Sonntagsreden zu beschreiben, sondern in konkrete Politik zu gießen.”
Parlaments-Drucksache 5/11841:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11841&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1
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