Angesichts der derzeitigen Diskussion zur Leipziger Berufsfeuerwehr ist Folgendes festzustellen: Sowohl 48 als auch 52 Arbeitsstunden (maximal sogar 56) pro Woche sind bei der Berufsfeuerwehr zulässig. Beide Arbeitszeitmodelle entsprechen sowohl dem europäischen als auch dem sächsischen Recht. Eine Verteilung von 48 Arbeitsstunden auf vier Tage ist deutschlandweit üblich und auch nicht zu beanstanden.
Wesentlich, aber in der Diskussion bislang unberücksichtigt, ist die Besonderheit des Feuerwehrdienstes mit seinem Wechsel aus tatsächlicher Arbeitsleistung (Einsätze und planbare Tätigkeiten = Kernarbeitszeit) und Bereitschaft innerhalb einer Schicht. Der hohe Anteil an Bereitschaftszeiten ist die rechtliche Grundlage für die Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit über 40 Stunden hinaus. Die dabei einzuhaltenden Rahmenbedingungen sind in den Bundesländern unterschiedlich. “Zusätzliche” Arbeiten dehnen aber nicht die Wochenstundenzahl aus, sondern füllen das für tatsächliche Arbeitsleistung errechnete Stundenbudget. Dieses ergibt sich aus dem jeweiligen Schichtmodell, wird in der Regel aber nicht voll ausgenutzt.
In Leipzig gibt eine Dienstvereinbarung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehr die Möglichkeit, die Arbeitszeit freiwillig auf 52 Stunden zu erhöhen (Optionsmodell). Der Vorteil für die Feuerwehrleute besteht in 24-Stunden-Diensten, also im Durchschnitt nur 2,2 Dienstantritten pro Woche. Von dieser Möglichkeit macht die große Mehrheit der Mitarbeiter Gebrauch. Die Möglichkeit des “Optierens” hat der sächsische Gesetzgeber abweichend von anderen Bundesländern ausdrücklich geregelt.
Personal wird bei der Leipziger Feuerwehr nicht abgebaut, im Gegenteil. In den vergangenen zehn Jahren wurden 53 Stellen neu geschaffen. In diesem Jahr werden durch Umstrukturierungen im Rettungsdienst erneut zusätzliche Stellen im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst geschaffen.
Im Interesse des vorbeugenden Brandschutzes wird regelmäßig die Befahrbarkeit von Feuerwehrzufahrten, respektive die potenzielle Behinderung in Anfahrtszonen der Feuerwehr, in Augenschein genommen. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Zufahrt der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge für eine erfolgreiche Menschenrettung entscheidend. Außerdem sollen nicht ausreichend gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten ausfindig gemacht und die Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Notwendigkeit der Freihaltung informiert werden. Dazu wird ein Merkblatt ausgegeben (als Anlage beigefügt). Auf Basis des höheren Kernarbeitszeitvolumens in der 48-Stunden-Woche können die notwendigen Überprüfungsfahrten gerade in den relevanten Nachtstunden durchgeführt werden.
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