Die Oppositionsfraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen haben einen Dringlichen Antrag eingebracht, der am kommenden Mittwoch im Landtag zur Diskussion gestellt werden soll: "Widerspruchsbescheide zu Anträgen auf alterdiskriminierungsfreie Besoldung unverzüglich zurücknehmen und Klagewelle verhindern!" (Landtags-Drucksache 5/13608).
Dazu erklärt Klaus Tischendorf, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion: “Nach der haushaltspolitisch nachweislich unnötigen Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte und der Dienstrechtsreform mit Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist das Beharren auf altersdiskriminierender Besoldung der dritte Schlag der schwarz-gelben Koalition gegen die Beamten – offenbar erneut auf Druck des Finanzministers. Wir folgen mit unserem Brief der Aufforderung im Offenen Brief der Gewerkschaften, dass die Höhe der Besoldung nicht vom Alter, sondern von Berufserfahrung und Aufgaben abhängig sein soll – eben leistungsgerecht!”
Stefan Brangs, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, erklärt: “Auch die Weigerung des Finanzministeriums, Musterklagen zu einer Auswahl von Fällen zuzulassen, ist für die betroffenen Beamtinnen und Beamtin reine Schikane. So ist jeder Einzelne der 11.000 Betroffenen gezwungen, umgehend Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben und die Gerichtskosten von jeweils 438 Euro vorzuschießen, wenn er seine Ansprüche nicht verwirken will. Gewerkschaften werden mit einer Flut von Rechtsbeistandsanfragen überschüttet, die es in kürzester Zeit zu bewältigen gilt. Und die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen wird mit einer Welle zusätzlicher, von der Staatsregierung unnötig provozierter Verfahren, überschwemmt. Für uns als Sozialdemokraten gehört zum Grundsatz ‘Gute Arbeit’, dass der Staat mit seinen eigenen Bediensteten fair umgeht und sich der ihm zu leistenden beamten-rechtlichen Treue würdig erweist. Dazu gehört nicht nur eine gerechte, diskriminierungsfreie und den Dienstaufgaben entsprechende Besoldung. Sondern auch ein von gegenseitigem Respekt getragenes Miteinander zwischen Dienstherr und seinen Bediensteten.”
Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion: “Bei der im Dezember beschlossenen Dienstrechtsreform haben CDU und FDP zu unserem Bedauern nicht alle Fragen zur Altersdiskriminierung und Einstufung der Bediensteten geklärt. Dies sollte nun auf Vorschlag der Gewerkschaften per Musterverfahren nachgeholt werden. Doch die Staatsregierung lehnt diesen praktikablen Weg aus unerklärlichen Gründen ab. Sie will es auf eine Kraftprobe ankommen und die überlasteten sächsischen Verwaltungsgerichte mit einer Klageflut überschwemmen lassen. Damit verärgert sie nicht nur die Betroffenen erneut. Die Erarbeitung von 11.000 Widerspruchsbescheiden über den Jahreswechsel sowie das Führen von Tausenden Gerichtsprozessen dürfte auch der Verwaltung erheblichen Aufwand machen. Um die Situation für alle zu entschärfen, fordern wir die Regierung auf, die Widerspruchsbescheide zurückzunehmen und Musterverfahren zuzulassen.”
Landtags-Drucksache 5/13608
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13608&dok_art=Drs&leg_per=5
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