Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten (KEF) hat heute bekanntgegeben, dass mit der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf die sogenannte Haushaltsabgabe vor einem Jahr mit Mehreinnahmen in Höhe von 1,1459 Milliarden Euro für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der laufenden die Gebührenperiode zu rechnen ist.
Dazu erklärt Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: “Was einige Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Vergangenheit immer bestritten haben, liegt nun schwarz auf weiß auf dem Tisch. Bürger und Unternehmen zahlen über eine Milliarde mehr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der aktuellen Gebührenperiode als vorgesehen.
Für die FDP kann es deshalb nur eine Konsequenz geben: Die Mehreinnahmen gehören den Beitragszahlern und müssen ihnen durch eine spürbare Senkung des Rundfunkbeitrages zurückgegeben werden. Den Vorstoß zur Beitragsabsenkung von Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) und der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) halten wir für konsequent und richtig.
Auch die überproportionale Belastung einzelner Gruppen von Beitragszahlern, wie beispielsweise Unternehmen mit vielen Filialen, kann jetzt aufgrund der Mehreinnahmen beendet werden.”
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