Am Donnerstag, den 12. Dezember vormittags wird der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Cruz Villalón sein Votum über die Gültigkeit und Verhältnismäßigkeit der EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten verkünden.
Auf der Grundlage dieser Schlussanträge wird der Gerichtshof Anfang 2014 die Entscheidung fällen, ob er eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung mit den Menschenrechten für vereinbar hält.
So könnte uns in Deutschland ein positives Urteil vor einem Zeitsprung um 5 Jahre in die Vergangenheit bewahren, wie er in der schwarz-roten Koalitionsvereinbarung beim Thema “Sicherheitspolitik” mit der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung besiegelt wurde.
Das Urteil hat für die Menschen in Europa darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung. Es geht um die Frage, ob der Staat Informationen über das alltägliche Verhalten jedes Bürgers erfassen und auf Vorrat speichern darf, nur weil es dem Staat irgendwann einmal nützlich werden könnte. Wir würden uns damit der Logik der US-Geheimdienste anschließen, die alles sammeln, weil jedes Verhalten, jeder Gedanke irgendwann einmal relevant für ein Strafverfahren werden könnte. Dies wäre das Ende jedweder Privatsphäre, es gäbe keine vertraulichen Gespräche mehr, Misstrauen würde zur Grundlage unserer Gesellschaft werden.
Das letzte halbe Jahr hat uns gezeigt, dass technisch inzwischen “fast alles” an Überwachung möglich ist und, dass alles technisch Mögliche auch gemacht wird, wenn die Gesellschaft dem nicht gesetzliche Schranken entgegen setzt.
Eine erneute Vorratsdatenspeicherung würde dauerhaft das alltägliche Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhalten aufzeichnen, statistisch gesehen würden durchschnittlich alle vier Minuten Informationen über jede/n von uns festgehalten.
Einer endgültigen Beerdigung einer solchen orwellschen Überwachungsorgie zum kommenden Wochenende käme historische Bedeutung zu, denn am 14. Dezember jährt sich die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu der umstrittenen EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung zum achten Mal und am 15. Dezember ist fast zeitgleich der 30. Jahrestag des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts, mit dem erstmals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt wurde.
Aktion Freiheit statt Angst e.V. wendet sich weiter mit vielen Bürgerrechtsgruppen in Europa entschieden gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und dem Festschreiben der derzeitigen EU Richtlinie und appelliert deshalb an den europäischen Gerichtshof, eine Entscheidung für die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Menschen in Europa zu treffen.
Informationen zum Verfahren:
Ort und Zeit der Verkündung
http://akvorrat.de/s/eugh-votum
Die Schlussanträge werden als Pressemitteilung
http://curia.europa.eu/jcms/rss.jsp?lang=de&secondLang=en
und im Volltext http://akvorrat.de/s/eugh-volltexte
im Internet nachzulesen sein.
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