"Die Ausschuss-Sitzung hat trotz intensiver Nachfragen keine Klärung gebracht, warum die CDU/FDP-Koalition bewährte und von allen Beteiligten befürwortete Strukturen und Mitwirkungsregelungen für die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) beseitigen will.
Offensichtlich geworden ist jedoch, dass weder die CDU-/FDP-Koalition noch das Staatsministerium bereit sind, ernsthaft über Konsequenzen ihres Handelns nachzudenken und selbst vor falschen Behauptungen nicht zurückschrecken”, wertet Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, kulturpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, die heutige Sitzung des Kulturausschusses des Sächsischen Landtages zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und zu Änderungsanträgen der Fraktionen.
“Wir Grüne haben mit unserem Änderungsantrag gezeigt, dass die notwendige Flexibilisierung der Wirtschaftsführung ebenso wie die Aufgabenerweiterung in der digitalen Gesellschaft durch ergänzende Regelungen für die bestehende Anstalt öffentlichen Rechts erreicht werden können. Durch die unnötige Umwandlung in einen Staatsbetrieb wird die SLUB dem unkalkulierbaren Risiko urheberrechtlicher Klagen ausgesetzt, was in der Anhörung als ‘Wahnsinn’ bezeichnet wurde.
Vor allem aber werden ohne Grund wichtige Einflussrechte der Universität, z.B. auf die Bestandsplanung, die Besetzung der Geschäftsführung und die Benutzungsordnung, beschnitten. Dadurch wird die 1996 bei der Gründung sorgfältig austarierte Balance zwischen Landesbibliothek und Universitätsbibliothek zerstört. Damit geht die Geschäftsgrundlage für die Zustimmung der TU Dresden zum Integrationsmodell verloren.”
Gerstenberg weiter: “Die hier an den Tag gelegte Rücksichtslosigkeit der Koalitionsfraktionen stimmt mich ratlos. Statt auf die fundierte Kritik der Sachverständigen in der Anhörung und die Argumente der Opposition einzugehen, werden haltlose Thesen bemüht, etwa dass die Umwandlung zum Staatsbetrieb überhaupt keine Rechtsformänderung sei. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen, wenn ein Staatsbetrieb ‘Universitätsbibliothek’ mit anderen bereits bestehenden Staatsbetrieben gleichgesetzt wird. Es wird beschönigend davon gesprochen, dass niemand die Rechte der TU Dresden beschneiden will, obwohl die Gesetzesänderung dazu führt, dass Beteiligungsrechte verloren gehen oder ohne parlamentarische Kontrolle in eine Verwaltungsvorschrift verlagert werden können. Beschönigungen ändern jedoch nichts daran, dass auf diese Weise die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit der TU Dresden verletzt wird.”
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