Sachsen will künftig mehr ausländische Berufsabschlüsse anerkennen. Das entsprechende "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" hat heute der Sächsische Landtag beschlossen.
Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Lothar Bienst “Deutschland braucht Fachkräfte. Und der Freistaat Sachsen, als ein prosperierendes Wirtschaftsland, wird in der Werbung und in der Gewinnung dieser einen vorderen Platz im Länderranking einnehmen. Dazu brauchen wir gut ausgebildete deutsche Fachkräfte, werden aber ohne qualifiziertes Fachpersonal aus anderen Ländern den momentanen, aber eben auch den zukünftigen Bedarf nicht decken können.
Mit dem neuen Gesetz, in dem gerade positive Veränderungen, ja Verbesserungen für Berufsanerkennungsregelungen für Bürger aus Drittstaaten enthalten sind, schaffen wir eine notwendige Grundlage für zukünftige Bedarfe. Profitieren werden vor allem die Ingenieure und Architekten, die Anerkennung von Lehrbefähigungen sowie die Heilberufe, Dolmetscher und pädagogische Fachkräfte. Die Verfahrensregelungen sind bürgerfreundlich und transparent gestaltet.
Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es außerdem, das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes in Landesrecht umzusetzen, dabei sollen zum einen die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit ausländischen Berufsqualifikationen verbessert und insbesondere die Integration von in Sachsen lebenden Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Auch die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen deutscher Bürgerinnen und Bürger werden verbessert. Auf Länderebene einheitliche Bewertungsmaßstäbe für landesrechtlich geregelte Berufe werden in dieser Vorlage ebenfalls umgesetzt. Die im Ausland erworbenen Qualifikationen werden mit gleichwertigen inländischen Referenzberufen in Beziehung gesetzt und bewertet. Ein wesentlich positiver Aspekt in diesem Gesetzentwurf ist, dass die bereits für EU-Bürger geltenden Berufsanerkennungs-regelungen auch auf Fachkräfte von Drittstaaten ausgeweitet werden.”
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