Zur heutigen Beschlussfassung der Dienstrechts- und Besoldungsreform im Sächsischen Landtag erklärt Carsten Biesok, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Wir haben als FDP im Landtag das Ziel, den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen zu modernisieren und zu flexibilisieren.
Bestehende starre Strukturen wollen wir aufbrechen. Dazu gehört beispielsweise, beim Personaleinsatz effizienter mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen. Mit der Dienstrechts- und Besoldungsreform, als Bestandteil der Modernisierung des öffentlichen Dienstes, sorgen wir für ein zeitgemäßes und modernes Beamtenrecht und kommen unserem Ziel einer modernen und flexibel gestalteten öffentlichen Verwaltung ein Stück näher.
Die Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtsreform ist unsere Antwort auf die Anforderungen an ein transparentes und leistungsorientiertes Landesrecht, das die Wettbewerbsfähigkeit, die Qualität und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Sachsen stärkt und die Flexibilität sowie Leistungsorientierung deutlich erhöht. Vor allem die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft haben wir mit diesem Gesetz deutliche erhöht.
Besonders freut mich, dass wir mit der Dienstrechtsreform jetzt in allen Gesetzen im Freistaat die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen. Wer in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenlebt, übernimmt für den anderen die gleiche Verantwortung und steht füreinander ein. Deshalb ist es vernünftig und zeitgemäß, dass wir hier auch gleiche Rechte und Pflichten in unseren Gesetzen verankern. Für uns als FDP-Fraktion war es wichtig, dass Sachsen bei der Gleichstellung damit jetzt noch vorhandene Lücken schließt.
Erfreulich ist zudem, dass wir mit der Dienstrechts- und Besoldungsreform die Höhergruppierung der Oberschullehrer in einer E 13 entsprechend des Stufenplans festschreiben. Danach werden ab dem 01 August 2017 alle Oberschullehrer in einer E 13 eingruppiert. Damit können wir endlich umsetzen, was im Rahmen der Haushaltsverhandlungen noch nicht möglich war.”
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